Lohn / Tarif / Rente

Bauten- und Eisenschutzgewerbe

Das Bauten- und Eisenschutzgewerbe umfasst Betriebe, die nach der Art ihrer betrieblichen Tätigkeit geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung mit Bezug auf § 1 Abs. 2 des spezifischen Tarifvertrages folgende Tätigkeiten ausführen:
  • Oberflächenschutz auf Beton
  • Entrostung und Eisenanstrich an Stahlbauwerken, z. B. Brücken, Hallen, Großbehältern für Wasser, Öl u. a., Transportanlagen, Silos u. a.
Für diese Betriebe in Westdeutschland (ohne Berlin) wird die Entlohnung der gewerblichen Arbeitnehmer – differenziert nach den verschiedenen Berufsgruppen im Bauten- und Eisenschutzgewerbe- in einem spezifischen Tarifvertrag geregelt, zuletzt abgeschlossen vom 28.04.2011 mit Wirksamkeit ab 1. April 2011. Für das Gebiet Westdeutschland wird weiter differenziert nach Westdeutschland (außer Hamburg) sowie Hamburg.
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