Ziel der Brandabschottung ist es, das Ausbreiten eines Feuers von einem Brandabschnitt in einen anderen zu verhindern. Dazu müssen Durchbrüche durch Decken und Wände, die z. B. bei der Installation und Durchführungen von Rohr- und Elektroleitungen entstehen, abgeschottet werden. Brandabschottungen sind zudem an Lüftungs- und Klimakanälen, Trägern (z. B. aus Stahl) und Fugen in Wänden und Decken notwendig. Denn Durchbrüche, Fugen und Träger haben eine geringere Feuerwiderstandsdauer als die umliegenden Wände und Decken. Durch die Brandabschottung muss also sichergestellt werden, dass der Feuerwiderstand in allen Bereichen der Wand bzw. Decke gleich groß ist, d. h. die Abschottungen müssen den gleichen Feuerwiderstand aufweisen, wie die umliegenden Wände und Decken, um eine Übertragung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Das verlangt, dass die Brandabschottungen in Art und Dimension angepasst sind an: - die Eigenschaften der Leitungen, Kanäle und Träger, wie Durchmesser und Nicht-Brenn- bzw. Brennbarkeit und
- die Forderungen des baulichen Brandschutzes und der Baugenehmigungsbehörden.
Mögliche technische Maßnahmen der Brandabschottung an Durchführungen von Rohr- und Elektroleitungen sind die Anwendung von: - Brandschutzkitt und Brandschutzmörtel,
- Brandschutzkissen,
- Brandschott-Fertigelemente (z. B. auch Brandschott-Manschetten),
- Leichtbauschotts (Platten) und
- Schaumabschottungen.
Brandschutzkitt und Brandschutzmörtel werden nach der Installation der Rohre und Leitungen verwendet, um Decken- oder Wanddurchbrüche wieder zu vergießen und zu verschließen. Mit einem speziellen Brandschutzmittel gefüllte Brandschutzkissen werden hingegen vorher in die Wand- und Deckenöffnungen eingelegt und dienen als Bett für die Installation, die im Anschluss erfolgt. Brandschottfertigelemente werden in die Öffnungen montiert und nehmen dann die Elektroleitungen und Rohre auf, die hindurchgeführt werden.
Lüftungs- und Klimakanäle sowie Träger werden mit Brandschutzplatten ummantelt. Die Träger können auch mit speziellen, intumeszierenden Brandschutzbeschichtungen abgeschottet werden. Diese schäumen im Brandfall auf und dämmen die Träger so gegen die Brandhitze ab. Diese bleiben so länger stabil und als tragendes Element funktionsfähig.
Brandabschottungen sind zulassungspflichtig. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt.