Brandschutzabschottungen werden an Öffnungen von Bauteilen errichtet. Sie verschließen diese Öffnungen, z. B. Durchbrüche, die beim Installieren von Rohr- und Elektroleitungen notwendig wurden, und zwar in der Art, dass die Feuerwiderstandsdauer des gesamten Bauteils (Wand, Decke) wiederhergestellt wird. Das heißt, die Brandschutzabschottungen müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie die Wand bzw. Decke und sie müssen die Übertragung von Feuer und Rauch, während der geforderten Feuerwiderstandsdauer verhindern. Zum selben Zweck sind Brandschutzabschottungen zudem an Lüftungs- und Klimakanälen, Trägern (z. B. aus Stahl) und Fugen in Wänden und Decken notwendig.
Die Art und Weise der Umsetzung der Brandschutzabschottung ist abhängig von den Eigenschaften der Leitungen, Rohre, Kanäle und Träger, wie Durchmesser und Brennbarkeit und den Forderungen des baulichen Brandschutzes und der Baugenehmigungsbehörden.
Zur Brandschutzabschottung von Rohr- und Elektroleitungsinstallationen kommen - Brandschutzkitt und Brandschutzmörtel,
- Brandschutzkissen,
- Brandschott-Fertigelemente (z. B. auch Brandschott-Manschetten),
- Leichtbauschotts (Platten) und
- Schaumabschottungen
zum Einsatz. Um Decken- und Wanddurchbrüche zu verschließen, werden Brandschutzkitt (kleine Öffnungen) und Brandschutzmörtel (größere Öffnungen) verwendet. Brandschutzkissen sind mit speziellem Brandschutzmittel gefüllt und werden in die Öffnungen gelegt und dienen den Leitungen und Rohren als Ummantelung. Ein Brandschottfertigelement wird in die Öffnung montiert und nimmt dann die Rohr- und Elektroleitungen auf.
Lüftungs- und Klimakanäle sowie Träger werden zum Zweck der Brandschutzabschottung mit Brandschutzplatten ummantelt. Aber auch spezielle, intumeszierende Brandschutzbeschichtungen werden z. B. bei der Abschottung von Trägern verwendet. Diese Beschichtungen schäumen im Brandfall auf und isolieren die Träger vor der beim Brand entstehenden Hitze. Die Stabilität der Träger wird so über längere Zeit aufrechterhalten und ein Einstürzen des Gebäudes unterbunden.
Brandschutzabschottungen müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten.