Normen

Energie-Audits

Den Mitgliedsstaaten der EU gab die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie vom 4. Dezember 2012 vor, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern. Damit verbunden war die Verpflichtung für Unternehmen, spätestens bis 5. Dezember 2015 und anschließend alle 4 Jahre Energie-Audits (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des erstmaligen Energie-Audits) von unabhängigen qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchführen zu lassen. Da die Auditierung zeitintensiv ist und bei nachvollziehbaren Begründungen ggf. bußgeldfrei erstmalig verspätet erfolgte, werden inzwischen 4 Jahre abgelaufen sein und die Pflicht zur Durchführung des nächsten Audits im Jahr 2020 anstehen.
Verpflichtet zur Durchführung eines Energie- Audits sind alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition von bis 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von bis 50 Mill. € unterliegen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich.
Keiner Pflicht unterliegen:
  • Kleinstunternehmen; kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Empfehlung und
  • kommunale Betriebe.
Freigestellt sind auch Unternehmen, die alternativ über ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 verfügen, das jedoch in grundlegende Strukturen eines Unternehmens eingreift und jährlich eine Zertifizierung erfordert.
Für die Energie-Audits sind die Anforderungen der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) im Sinne des § 8 Abs. 1 im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zu berücksichtigen.
Sie sollen:
  • auf aktuellen, kontinuierlich gemessenen und belegbaren Betriebsdaten basieren,
  • die eingehende Prüfung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Betriebsabläufen ermöglichen und
  • möglichst auf Basis einer Kostenanalyse des Lebenszyklus von Gebäuden erfolgen.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde ein aktualisiertes "Merkblatt für Energie-Audits" (4. Änderung vom 26. November 2019 und Anpassung zum Stand 1. Juli 2020) vorgelegt, das den Unternehmen Informationen und den Energieauditoren Hilfestellung liefern sowie die Durchführung der Audits erleichtern soll. Danach ist es auch möglich, dass die Unternehmen nicht mehr jeden Standort, sondern nur noch eine bestimmte Anzahl von Stichproben auditieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Energie-Audits"

Ausgabe 2007-08
Diese Norm beschreibt die übliche Methode für die Inspektion von in Gebäuden installierten Klimaanlagen für das Kühlen und/oder Heizen von Räumen, bezogen auf den Energieverbrauch. Bei der Inspektion können z. B. folgende Punkte zur Bewertung der Ges...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2007-08
In dieser Norm ist ein Verfahren beschrieben, das für die Inspektion von maschinellen und freien Lüftungsanlagen im Verhältnis zum Energieverbrauch dieser Anlagen erforderlich ist. Die Norm gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Die Ins...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15232-1 (2017-12)
E.2 Leitlinie zur Nutzung von GA-Systemen in Energiemanagementsystemen Der Einsatz von GA-Systemen regt in den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen einer Organisation die Einführung von Energiemanagementsystemen für Gebäude an, vereinfacht den...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15900 (2010-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach CEN/CENELEC TR 16103:2010 und die folgenden Begriffe. 3.1 Ausgleichsfaktor quantifizierbare Einflussgröße, die sich auf den Energieverbrauch auswirkt BEISPIEL Witterungsbedingungen, verhalte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-10 (2016-10)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-1 (2019-08 )
5.1 GrundsätzeDer Informationsbesteller sollte verstehen, welche Informationen über sein(e) Asset(s) oder Projekt(e) zur Unterstützung seiner Organisations- oder Projektziele benötigt werden. Diese Anforderungen können aus der eigenen Organisation od...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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