Den Mitgliedsstaaten der EU gab die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie vom 4. Dezember 2012 vor, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern. Damit verbunden war die Verpflichtung für Unternehmen, spätestens bis 5. Dezember 2015 und anschließend alle 4 Jahre Energie-Audits (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des erstmaligen Energie-Audits) von unabhängigen qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchführen zu lassen. Da die Auditierung zeitintensiv ist und bei nachvollziehbaren Begründungen ggf. bußgeldfrei erstmalig verspätet erfolgte, werden inzwischen 4 Jahre abgelaufen sein und die Pflicht zur Durchführung des nächsten Audits im Jahr 2020 anstehen.
Verpflichtet zur Durchführung eines Energie- Audits sind alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition von bis 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von bis 50 Mill. € unterliegen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich.
Keiner Pflicht unterliegen:
Freigestellt sind auch Unternehmen, die alternativ über ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 verfügen, das jedoch in grundlegende Strukturen eines Unternehmens eingreift und jährlich eine Zertifizierung erfordert.
Für die Energie-Audits sind die Anforderungen der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) im Sinne des § 8 Abs. 1 im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zu berücksichtigen.
Sie sollen:
auf aktuellen, kontinuierlich gemessenen und belegbaren Betriebsdaten basieren,
die eingehende Prüfung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Betriebsabläufen ermöglichen und möglichst auf Basis einer Kostenanalyse des Lebenszyklus von Gebäuden erfolgen.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde ein aktualisiertes "Merkblatt für Energie-Audits" (4. Änderung vom 26. November 2019 und Anpassung zum Stand 1. Juli 2020) vorgelegt, das den Unternehmen Informationen und den Energieauditoren Hilfestellung liefern sowie die Durchführung der Audits erleichtern soll. Danach ist es auch möglich, dass die Unternehmen nicht mehr jeden Standort, sondern nur noch eine bestimmte Anzahl von Stichproben auditieren.