Normen

Feuerwehrfläche

Feuerwehrflächen sind laut Normierung Flächen für die Feuerwehr auf einem Grundstück. Sie sind für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig. Es werden Zugänge, Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für die Feuerwehr unterschieden.
Die Zugänge als Feuerwehrfläche müssen ebenerdig und geradlinig sein, mindestens 1,25 m breit und dürfen Türöffnungen mit Breiten bis zu 1 m haben. Ihre Höhe muss mindesten 2,2 m betragen. Die Durchgänge sind freizuhalten und müssen mit Hinweisschildern als „Feuerwehrzugang“ gekennzeichnet sein.
Zufahrten als Feuerwehrfläche müssen ebenfalls ständig freigehalten werden und sollen bei beidseitiger Begrenzung mindestens 3 m breit sein, wenn ihre Länge ≤ 12 m ist. Wird die Zufahrt länger und ist beidseitig begrenzt, muss eine Feuerwehrzufahrt 3,5 m breit sein. Weitere Regelungen in der Normierung betreffen u. a. die Neigung, Kurven, Stufen, Sperrvorrichtungen und Hinweisschilder.
Sogenannte Aufstellflächen für die Feuerwehr auf einem Grundstück, sind so vorzusehen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Die Flächen müssen 5 x 11 m groß sein und parallel oder rechtwinklig zu den Außenwänden liegen. Es gibt Bestimmungen über den Abstand zur Außenwand bei der jeweiligen Art der Aufstellung und Regelungen u. a. zu Neigung, Stufen und Schwellen, Randbegrenzungen sowie zu Befestigungen und Tragfähigkeit.
Die Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen für jedes nach Anrückordnung vorgesehen Fahrzeug mindestens 7 x 12 m groß sein und vor und hinter der ständig freizuhaltenden Bewegungsfläche sollen weiterführende Zufahrten von 4 m zur Verfügung stehen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Feuerwehrfläche"

Ausgabe 2003-05
Die Norm legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
4.4.1 Breite, Länge Bewegungsflächen müssen für jedes nach Ausrückeordnung vorgesehene Fahrzeug mindestens 7 m x 12 m groß sein. Vor und hinter Bewegungsflächen an weiterführenden Zufahrten sind mindestens 4 m lange Übergangsbereiche anzuordnen (sieh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
Zufahrten, Aufstell- und gegebenenfalls Bewegungsflächen sind unter Angabe von deren Höhenlage darzustellen (z. B. im Lageplan oder im Freiflächengestaltungsplan; siehe Bild 7). ... Legende ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
Zugänge müssen geradlinig, ebenerdig und mindestens 1,25 m breit sein. Für Türöffnungen und andere geringfügige Einengungen genügt eine lichte Breite von mindestens 1 m (siehe Bild 1).Durchgänge müssen an jeder Stelle eine lichte Höhe von mindestens ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
4.3.1 Allgemeines Aufstellflächen müssen mindestens 5 m x 11 m groß und so angeordnet sein, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können.Aufstellflächen müssen ständig freigehalten werden.4.3.2 Parallel ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
4.2.1 Breite, Höhe Die lichte Breite geradliniger Zufahrten muss mindestens 3 m betragen. Wird eine Zufahrt auf eine Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile (z. B. Wände, Pfeiler) begrenzt, so muss die lichte Breite mindestens 3,5 m betrage...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14090 (2003-05)
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.3.1 Zugänge Flächen auf dem Grundstück, die Grundstücksteile mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbinden. Sie können auch überbaut sein (Durchgänge). Sie dienen zum Erreichen von Stellfläc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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