Feuerwehrflächen sind laut Normierung Flächen für die Feuerwehr auf einem Grundstück. Sie sind für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig. Es werden Zugänge, Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für die Feuerwehr unterschieden.
Die Zugänge als Feuerwehrfläche müssen ebenerdig und geradlinig sein, mindestens 1,25 m breit und dürfen Türöffnungen mit Breiten bis zu 1 m haben. Ihre Höhe muss mindesten 2,2 m betragen. Die Durchgänge sind freizuhalten und müssen mit Hinweisschildern als „Feuerwehrzugang“ gekennzeichnet sein.
Zufahrten als Feuerwehrfläche müssen ebenfalls ständig freigehalten werden und sollen bei beidseitiger Begrenzung mindestens 3 m breit sein, wenn ihre Länge ≤ 12 m ist. Wird die Zufahrt länger und ist beidseitig begrenzt, muss eine Feuerwehrzufahrt 3,5 m breit sein. Weitere Regelungen in der Normierung betreffen u. a. die Neigung, Kurven, Stufen, Sperrvorrichtungen und Hinweisschilder. Sogenannte Aufstellflächen für die Feuerwehr auf einem Grundstück, sind so vorzusehen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Die Flächen müssen 5 x 11 m groß sein und parallel oder rechtwinklig zu den Außenwänden liegen. Es gibt Bestimmungen über den Abstand zur Außenwand bei der jeweiligen Art der Aufstellung und Regelungen u. a. zu Neigung, Stufen und Schwellen, Randbegrenzungen sowie zu Befestigungen und Tragfähigkeit.
Die Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen für jedes nach Anrückordnung vorgesehen Fahrzeug mindestens 7 x 12 m groß sein und vor und hinter der ständig freizuhaltenden Bewegungsfläche sollen weiterführende Zufahrten von 4 m zur Verfügung stehen.