Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Gefahrgüter

Als Gefahrgüter gelten allgemein solche Stoffe und Gegenstände, von denen bei Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. Die Gefährlichkeit wird durch unterschiedliche Gefahrenklassen charakterisiert. Einzelheiten regelt die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS).
Seit 2013 sind Änderungen des Gefahrgutrechts zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2013) in Kraft. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Änderungen der "Gefahrgutordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) sowie mit der "Elften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 20. Februar 2019", die für Gefahrguttransporte ab 1. Juli 2019 in vollem Umfang anzuwenden sind.
Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) wurde speziell zu Gefahrguttransporten in der Bauindustrie ein Leitfaden "Gefahrguttransporte in der Bauindustrie – Straße" herausgegeben. Über wichtige Änderungen zu den aktuellen Vorschriften sei auch auf den Leitfaden "ADR 2019 (Stand Oktober 2018)" vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) hingewiesen.
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