Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Gefahrgüter

Als Gefahrgüter gelten allgemein solche Stoffe und Gegenstände, von denen bei Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. Die Gefährlichkeit wird durch unterschiedliche Gefahrenklassen charakterisiert. Einzelheiten regelt die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS).
Seit 2013 sind Änderungen des Gefahrgutrechts zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2013) in Kraft. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Änderungen der "Gefahrgutordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) sowie mit der "Elften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 20. Februar 2019", die für Gefahrguttransporte ab 1. Juli 2019 in vollem Umfang anzuwenden sind.
Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) wurde speziell zu Gefahrguttransporten in der Bauindustrie ein Leitfaden "Gefahrguttransporte in der Bauindustrie – Straße" herausgegeben. Über wichtige Änderungen zu den aktuellen Vorschriften sei auch auf den Leitfaden "ADR 2019 (Stand Oktober 2018)" vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) hingewiesen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gefahrgüter"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 12285-1 (2018-12)
Dieses Dokument legt die Produkteigenschaften sowie Prüfverfahren für werksgefertigte zylindrische, liegende, einwandige (Typ S) und doppelwandige (Typ D) Stahltanks zur unterirdischen Lagerung (brennbarer und nichtbrennbarer) wassergefährdender Flüs...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
3.6.1 Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle sind auf ein Minimum zu beschränken und dem Auftraggeber zur Entsorgung zu übergeben.3.6.2 Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu sortieren, ggf. vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
0.2.1 Art, Lage, räumliche Verteilung der schadstoffbelasteten Bauteile bzw. Bauprodukte im Arbeitsbereich und Ergebnisse der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen (Schadstoffkataster).0.2.2 Art, Lage und räumliche Verteilung der zu reinigenden Obe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12285-2 (2005-05)
Dieses Dokument enthält Anforderungen an werksgefertigte zylindrische, liegende, ein- und doppelwandige Stahltanks zur oberirdischen Lagerung von (brennbaren und nichtbrennbaren) wassergefährdenden Flüssigkeiten mit folgenden Anwendungsgrenzen: Nenn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14092-7 (2024-06)
9.1 Allgemeines Werkstätten zur Pflege und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind Räume, in denen von sachkundigen Personen alle Maßnahmen zur Reinigung, Prüfung und Instandhaltung, insbesondere von Atemschutzgeräten, Chemiekalienschutz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
3.1.1 Ausbaustoffe aus Verkehrsflächen sind selektiv so zurückzubauen bzw. zu lagern, dass sie einer höchstmöglichen Verwertung oder Verwendung nach Wahl des Auftragnehmers zugeführt werden können. Auszubauende Stoffe, die der Beseitigung zugeführt w...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere