Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 erfuhr Änderungen am 22.7.2013 im BGBl. I S. 2514, die am 23. Juli 2013 in Kraft traten. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Inhalte:
  • Die Regelungen zu Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Stoffen wurden konkretisiert.
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Krebs erzeugenden Stoffen
  • Risikobezogene Erstellung von Bewertungen der Exposition der Beschäftigten
  • Dem Arbeitgeber ist es künftig möglich, mit Einwilligung der betroffenen Beschäftigten die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht zu Informationen der beruflichen Exposition auf den zuständigen gesetzlichen Träger der Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) zu übertragen.
  • Aufnahme eines neuen Anhangs III, der Regelungen zu organischen Peroxiden umfasst.
Seit 1. Juni 2015 sind weitere Änderungen zur Gefahrstoffverordnung in Kraft, die in Artikel 2 der "Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 3.2.2015 (in BGBl. I 2015, S. 91)" vorgegeben sind. Mit diesen Regelungen wurden die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz ausschließlich in die Gefahrstoffverordnung verlagert. Danach ist das Explosionsschutzdokument Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung.
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