Landschaftsbauarbeiten rund um Gewässeranlagen wie Seen, Teiche und Wasserläufe umfassen das Neu-Anlegen, Ausbauen oder die Renaturierung und Sicherung derselben. Dabei reichen die Bauleistungen beim Anlegen von Gewässeranlagen vom Errichten des Erdplanums, also der Bearbeitung der Oberfläche des Unterbaus mit zu realisierenden Merkmalen wie Ebenheit und Neigung, über die Abdichtung mit Naturbaustoffen, das Einbringen und Befestigen von Dichtungsbahnen als Sauberkeitsschicht, das Einbauen der Vegetationstragschichten - sowohl im Wasser als auch im Uferbereich -, bis zur Füllung des Gewässers.
Bei der Renaturierung von Wasserläufen geht es vor allem darum, Bäche und Flüsse wieder in ihre ursprünglichen nicht begradigten Betten zu bringen, damit die Strömungsgeschwindigkeit und Überschwemmungsgefahr zu verringern und auch die ursprüngliche Flora und Fauna zu reaktivieren. Dazu werden z. B. gezielt Störsteine und –bäume im Wasserlauf platziert. Renaturierungs-Maßnahmen aber auch Neuanlagen von Gewässern werden von den Naturschutzbehörden häufig als Auflage zur Kompensation eines Eingriffs in die Natur (z. B. bei der Errichtung von Windkraftanlagen) gefordert.
Gewässeranlage mit Zufluss
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Bei der Sicherung von Gewässern geht es u.a. um die Uferbefestigung z. B. mittels Vegetationsfaschinen und Halmbepflanzung (Gräser und Schilf) oder bei fließenden Gewässern um die Verminderung von Erosion der Gewässersohle u.a. durch den Einbau von Sohlgleiten mit Geovlies und Schüttsteinen. Zudem dient der Bau von Sohlgleiten häufig auch der Renaturierung, nämlich immer dann, wenn Sohlschwellen, die ebenfalls eine Tiefenerosion verhindern, aber für z. B. Fische unüberwindbare Hindernisse darstellen, durch Sohlgleiten ersetzt werden.