Die Leitungsstruktur stellt praktisch ein hierarchisches Gefüge in einem Organigramm dar. Die einzelnen Stellen (Bereiche, Abteilungen, Baustellen) sind unter dem Gesichtspunkt der Weisungsbefugnis miteinander verbunden. Dafür sind unterschiedliche Formen möglich, so das
Liniensystem, auch Ein-Linien-System genannt:
Die übergeordnete Stelle ist weisungsbefugt, die untergeordnete Stelle dagegen weisungsgebunden. Die Befehlsverhältnisse sind klar, eindeutig abgegrenzt und damit übersichtlich.
Funktionssystem:
Der Weg der Aufträge u. a. wird hierbei weniger durch den Instanzenweg als vielmehr durch die Art der betreffenden Aufgaben bestimmt. Ein solches System eignet sich auch z. B. für Hilfsbereiche. So sollte z. B. der Leiter Baumaschinen berechtigt sein, Anweisungen für die jeweilige Verantwortung, z. B. zur Wartung der Baumaschinen geben zu dürfen.
Stab-Linien-System:
Der obersten Leitung und evtl. einzelnen Instanzen werden Stabsstellen zugeordnet, die bestimmte Aufgaben übernehmen, aber keine Weisungs-, Aufsichts- und keine Empfangsbefugnis für Meldungen haben. Die Aufgabe der Stabsstelle ist die fachliche, führungsmäßige und persönliche Beratung und Information der Linienstelle. Dadurch wird ein Geschäftsführer entlastet, er kann sich auf bestimmte Aufgaben konzentrieren, während seine Stäbe die Ausarbeitung anderer Spezialaufgaben erledigen. Der Vorteil dieses Systems liegt in der Nutzung von Spezialkenntnissen.