Buchhaltung / Rechnungswesen

Liquiditätsüberwachung

Wichtig ist es, die Liquiditätslage ständig - fast täglich - zu verfolgen. Oft müssen kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden, um die
  1. Liquidität zu verbessern, wenn Unterliquidität vorliegt und
  2. Liquidität abzuschöpfen, wenn Übersicherung bzw. Überliquidität vorliegt.
Ist das Bauunternehmen zwar zahlungsfähig, aber nur in einem eingeschränkten Rahmen, so liegt Unterliquidität vor. Darauf könnte z. B. hindeuten, wenn das Unternehmen Skonto bei Lieferantenrechnungen nicht ausnutzen kann. Dann wäre anzustreben, die Liquidität durch geeignete Maßnahmen zu verbessern bzw. den Mittelbedarf zusichern.
Als geeignete Maßnahmen für die Liquiditätsverbesserung können – in Anlehnung an BAU-ORG- Unternehmerhandbuch (Seite IX/20) – angesehen werden:
  1. Investitionen und Baumaschinen
    a) Zurückstellung geplanter Investitionen
    b) Verkauf von Maschinen, Grundstücken
    c) Vermietung nicht ausreichend genutzter Baumaschinen und Geräte, Gebäude und Anlagen
    d) Verkauf von Beteiligungen
    e) Verkauf von Patenten und Lizenzen
  2. Auflösung Festgeldanlagen und Verkauf von Wertpapieren
  3. Aufnahme von Hypotheken, Darlehen, sonstigen Krediten einschließlich von Förderkrediten und Liquiditätshilfen
  4. Verschiebung der Ausgaben durch
    a) Vereinbarung längerer Zahlungsfristen
    b) Hingabe oder Prolongation von Akzepten
    c) Verzicht auf größere Privatentnahmen
  5. Vorwegnahme später fälliger Einnahmen
    a) Beschleunigte Rechnungsstellung
    b) Verkürzung der Zahlungsfristen
    c) Volle Inanspruchnahme des Zahlungsziels
    d) Wechseldiskontierung
  6. Vorauszahlungen von Kunden (gem. §16 Abs. 2 in VOB, Teil B)
  7. Erhöhung des Kapitals durch
    a) Einlagen von Gesellschaftern
    b) Aufnahme neuer Gesellschafter
    c) Aufnahme von Fremdkapital
  8. Verminderung der Kosten für
    a) Material
    • durch Suche neuer Lieferanten oder Aushandeln neuer Preisvereinbarungen
    • Substitution durch preisgünstigere Baustoffe
    • Rationellere Produktionsverfahren (sinkender Materialverbrauch bei mindestens gleicher konstruktiver Qualität)

    b) Personal
    • Freisetzung Personal
    • Abbau infolge neuer arbeitssparender Bauabläufe und Veränderungen im Sortiment

    c) Verwaltungsausgaben
Für die Liquidität des Bauunternehmens ist es wichtig, dass die Bauleistungen so schnell wie möglich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, das die Bezahlung konsequent überwacht werden und das dafür ein gut funktionierendes Mahnwesen und Baustellen-Controlling besteht.
Betragen die Außenstände mehr als das 1,5-fache der durchschnittlichen monatlichen Bauleistungen, so müssten konsequentere Maßnahmen zur Eintreibung der Außenstände veranlasst werden.
Andererseits kann das Bauunternehmen auch über mehr finanzielle Mittel verfügen als voraussichtlich benötigt werden. Es liegt dann Übersicherung bzw. Überliquidität vor, die wiederum durch geeignete Maßnahmen abzuschöpfen wäre.
Als Maßnahmen der Liquiditätsabschöpfung kommen in Frage:
  1. Investitionen
    Vornahme von bisher zurückgestellten Investitionen in:
    a) Grundstücke (Kapitalanlage)
    b) Gebäude
    c) Maschinen (Ersatz und/oder Rationalisierung)
    d) Beteiligungen (Erweiterung der Leistungssparten im eigenen Leistungsangebot, Kauf von Patenten und Lizenzen, Kauf von Baustofflieferanten)
  2. Anlage von Festgeld und Kauf von Wertpapieren
  3. Rückzahlung
    a) von Hypotheken, Darlehen, sonstigen Krediten
    b) Akzepteinlösungen (bei Wechseln)
  4. Vorwegnahme später fälliger Ausgaben
    a) Vorzeitige Bezahlung von Rechnungen
    b) Skontoausnutzung
  5. Verschiebung der Einnahme durch
    a) Gewährung längerer Zahlungsziele
    b) Hereinnahme von Wechseln
    c) Verzicht auf Diskontierungen
  6. Anzahlungen an Lieferanten und Gewährung von Darlehen an Dritte
  7. Kapitalminderungen
    a) Zahlungen an Gesellschafter (Gewinnausschüttung)
    b) Rückzahlung von Fremdkapital (Kapitalnachschüsse bzw. -rücklagen)
An erster Stelle sollte die Pos. 4.b) - Skontoausnutzung - stehen. Vereinnahmte Skonti vermehren praktisch den Gewinn.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere