Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Mantelbogenverfahren

Wird ein Angebot elektronisch in Verbindung mit einem handschriftlich signierten Formular abgegeben, wird vom Mantelbogenverfahren gesprochen. Für diese Form sind weder ein Kartenleser noch eine Signaturkarte erforderlich. Die Unterlagen des Angebots werden digital der betreffenden Vergabestelle übermittelt. Zusätzlich erfolgt noch ein gesondertes Anschreiben - als "Mantelbogen" angesehen - an die Vergabestelle. Dieses Anschreiben wird mit einer Prüfziffer bzw. einer Prüfsumme versehen und vom jeweiligen Bieter unterzeichnet.
Die Vergabestelle bzw. der Auftraggeber wird nach Erhalt der Unterlagen die vom Bieter versehene Prüfziffer bzw. Prüfsumme prüfen, ob Übereinstimmung zum digitalen Angebot vorliegt. Erst dadurch ist die richtige Zuordnung eines Angebots zum betreffenden Bieter gewährleistet.
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