Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Angebot

Das Angebot ist eine abgegebene Bereitschaftserklärung des Bieters, zu einer vom Auftraggeber erfolgten Ausschreibung für eine bestimmte Bauleistung zum angebotenen Preis erbringen zu wollen. Einzuhalten sind dabei die vorgegebenen Vergabeunterlagen sowie festgelegte Bestimmungen (z. B. zu Verfahren und Fristen). Änderungen der Vertragsunterlagen sind dabei durch den Bieter nicht zulässig.
Zu Angeboten bei Ausschreibungen zu öffentlichen Bauaufträgen sind - ableitend aus den Regelungen in der Vergabeverordnung (VgV)- folgende spezifischen Aussagen zu berücksichtigen:
  • einerseits in der VOB Teil A (geltend seit 18. April 2016) nach §§ 13 bis 18 im Abschnitt 1 zu nationalen Ausschreibungen und Angeboten im Unterschwellenbereich sowie analog nach §§ 13 bis 18 EU im Abschnitt 2 bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte sowie nach §§ 13 bis 18 VS im Abschnitt 3 der VOB/A zu verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen sowie
  • zum anderen Formulare, Vordrucke und zugehörige Richtlinien in den Vergabehandbüchern, so:
    • für den Hochbau im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) im Abschnitt 2, z. B. beginnend mit Formblatt und Richtlinie 211 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots,
    • zum Straßen- und Brückenbau im HVA B-StB im Teil 2 - Vergabeverfahren -.
In Verbindung zu Angeboten sei besonders auch auf die Erläuterungen verwiesen zu den Begriffen:
Bei öffentlichen Bauaufträgen sind auch mehrere Angebote eines Bieters möglich. Ein Angebot kann auch von einer Bietergemeinschaft- als Vorgemeinschaft einer evtl. später bei Auftragserhalt zu bildenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE)- vorgelegt werden. Eine Bietergemeinschaft ist nach den Regelungen in der VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen, wenn sie die Bauleistungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen werden. Im Angebot ist jedoch ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Ein schriftlich eingereichtes Angebot ist immer zuzulassen. Das schriftliche Gebot dient dem Vertragsabschluss. Der Auftraggeber kann digitale Angebote mit digitaler Signatur zulassen, die verschlüsselt eingereicht werden müssen.
Zu differenzieren ist noch zwischen Hauptangeboten und Nebenangeboten. Ein Hauptangebot liegt jeweils vor, wenn es zu den vorgegebenen Vergabeunterlagen erfolgt und abgegeben wird. Demgegenüber stellt ein Nebenangebot einen von der geforderten Leistung in der Ausschreibung abweichenden Vorschlag dar. Berücksichtigung dürfen Nebenangebote aber nur finden, wenn sie vom Auftraggeber auch zugelassen wurden. Durch den Bieter müssen sie dann an einer vom Auftraggeber bezeichneten Stelle und mit ihrer Anzahl aufgeführt werden.
Wird mit dem Angebot auch noch ein Abgebot ohne Bedingungen gewährt, ist dieses an einer vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen, ansonsten ist es nicht zu werten. Als Abgebot wird synonym auch ein zu gewährender Preisnachlass bezeichnet. Dabei mindert sich nicht die Leistung, sondern nur die Vergütung.
Bei einem Angebot mit einer voraussichtlichen Orientierung eines Einheitspreisvertrags bei der Ausführung werden die Einheitspreise (EP) je Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) angegeben, jeweils ohne Umsatzsteuer. Fehlt die Angabe eines Preises lediglich in einer unwesentlichen Position des LV, dann ist ein Angebot nicht auszuschließen, wenn der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden. Multipliziert mit der jeweiligen Leistungsmenge der Position liegt errechnet der Gesamtbetrag der Leistungsposition vor.
Die Gesamtbeträge können nach Leistungstiteln, Gewerken u. a. aufaddiert werden. Im Resultat liegt dann die Angebotsendsumme ohne Umsatzsteuer zum Angebot vor. Hinzuzurechnen ist noch die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer zum Ausweis der Angebotsendsumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto), wenn der Auftraggeber nicht als Steuerschuldner nach der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen gilt.
Mit dem Angebot kann auch bereits auf einen späteren, mit dem Bauvertrag zu vereinbarenden Skontoabzug hingewiesen werden. Hierbei handelt es sich nicht um Rabattgewährung, sondern um das Angebot eines prozentualen Abzugs vom Rechnungsbetrag, der bei sofortiger oder kurzfristiger Zahlung bzw. Zahlung vor vereinbarter Fälligkeit gewährt wird. Durch eine Skontovereinbarung wird deshalb der Vertragspreis als das geschuldete Entgelt geändert.
In der Regel werden mit dem Angebot Erklärungen bzw. Nachweise zur Eignung von Bietern bei nationalen Vergaben nach §§ 6 a und 6 b im Abschnitt 1 der VOB/A vom und zum Bieter abgefordert, z. B. zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. a.
Liegt zum Bieter eine Präqualifikation vor, ersetzt der Eintrag auf der Liste präqualifizierter Unternehmen die Übergabe der Erklärungen.
Ein Angebot sollte preislich angemessen sein. Bei Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber, die nach der VOB/A ausgeschrieben wurden, ist ein Zuschlag auf unangemessene Preise (ein zu hoher oder niedriger Preis) nicht zu erteilen.
Mit einem niedrigen Angebot versucht der Bieter, Vorteile gegenüber den anderen Bietern zu erlangen, um den Bauauftrag ausführen zu können. Unterschreitet der Bieter mit dem angebotenen Preis jedoch die tatsächlichen Kosten in erheblichem Maße, so liegt sicher ein unangemessener Preis im Sinne eines Unterangebots vor oder kann ggf. auf eine Mischkalkulation geschlossen werden. Bei solchen Angeboten sind bei öffentlichen Auftraggebern durch die Vergabestelle Aufklärungen zum Angebotsinhalt abzuverlangen. Die Grenze zwischen Unterangebot und noch zulässiger Preisbildung ist oft nicht eindeutig zu ziehen. Möglich ist auch sogar in begründeten Fällen der Ausweise von Minus-Einheitspreisen.
Bei Angeboten mit Spekulationspreisen erwartet der Bieter, den Bauauftrag zu erlangen und möglichst verlustfrei ausführen zu können. Einzelne Einheitspreise werden dabei oft keinen Gewinn sichern, weil sie sich nicht an den Kosten orientieren. Sie liegen dann "unter dem Wert". Demgegenüber wird es auch Einheitspreise "über dem Wert" geben.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Gratis Download:Kostenlose Musterbriefe und Kalkulationshilfen

Aktuelle Baupreise zu Angebot

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
217,54 €/St
mittel
227,53 €/St
bis
239,86 €/St
Zeitansatz: 1,417 h/St (85 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Hersfeld-Rotenburg

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Angebot"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-08
Diese Norm legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Rahmen der Bereitstellungsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei der Verwendung von BIM fest. Diese Norm wurde vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-10
Diese Norm spezifiziert die Anforderungen an selbsttragende Außen-Profilbleche für Dacheindeckung, Wandbekleidung, Verblendung und Kassettenprodukte zur diskontinuierlichen Verlegung aus Aluminiumblech mit oder ohne Oberflächenbehandlung (zusätzliche...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-05
Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 18516-1 und regelt die Verwendung von Natursteinplatten nach DIN EN 1469 mit Nenndicken ≥ 30 mm für hinterlüftete Außenwandbekleidungen. Statisch beanspruchte Klebungen sind nicht zulässig.Diese Norm wurde vom ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-10
Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN14406-4, Tragbare Feuerlöscher— Teil 4: Instandhaltung für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Fe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-07
Diese Norm legt allgemeine Grundlagen fest für die Planung, Ausschreibung, Angebotserstellung, Gewährleistung, Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung für Kläranlagen oder Teile von Kläranlagen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auszuschließen sind:1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nummer 5 nic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein. Elektronische Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschritt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§ 16) und solche, deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden. Die übrigen Bieter sind zu unterrichten, sobald der Zuschlag erteilt worden ist.(2) Auf ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Auszuschließen sind1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 nich...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin si...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Der öffentliche Auftraggeber legt unter Berücksichtigung von § 11 EU fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftliche Angebote müssen unterzeichnet sein. Elektronisch übermittelte Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers z...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlichkeit nicht unter zehn Kalendertagen. Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Besichtigung von Baustellen oder die Be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bewerber, deren Bewerbung abgelehnt wurde, sowie Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§ 16 EG), und solche, deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden.(2) Der Auftraggeber hat die betroff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Angebot"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Dem Angebot sind beizufügen: Leistungsdiagramme, mit eingetragenen Leistungspunkten. Für die Ventilatoren....
Abrechnungseinheit:

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere