In diesem Brief weist ein Auftraggeber/Besteller/Verbraucher die abgewiesene Mängelbeseitigung zurück. Er erklärt, dass die Mängelanspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, wie vom Auftraggeber als Begründung der Ablehnung der Mängelbeseitigung angeführt, da eine Hemmung, Unterbrechung bzw. eines Neubeginns der Mängelanspruchsfrist eingetreten ist. Er argumentiert, dass dies dem Auftragnehmer bekannt sein müsste, und er daher erwartet, dass dieser, die in der betreffenden Mängelanzeige angeführten Mängel, vollständig auf seine Kosten beseitigt. Zu fachlicher Abstimmung ist er bereit und er setzt einen Termin bis wann die Mängel spätestens beseitigt werden sollen.