Diesen Brief schreibt der Auftraggeber an den Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf und Verstreichen einer Nachfrist zur Beseitigung angezeigter Mängel. Der Auftraggeber hatte angekündigt, dass er in diesem Fall Ersatzvornahme erfolgt. Nun teilt er dem Auftragnehmer mit, in welcher Höhe sich die voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung des Mangels belaufen. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer mit Bezug auf § 13 Abs. 5, Nr. 2 VOB/B einen Vorschuss in angemessener Höhe und beziffert diesen. Er setzt einen Termin, bis zu welchem er den Zahlungseingang erwartet. Zudem kündigt der Auftraggeber gerichtliche Schritte an, sollte er keine Zahlung erhalten.