Vorschriften / Gesetze

Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)

Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (Abkürzung: RiZ-ING) sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen", die bundeseinheitlich erstmalig mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) im Jahr 1972 herausgegeben wurden. Seither erfolgt ihre fortlaufende, in der Regel jährliche Überarbeitung und Aktualisierung.
Die Richtzeichnungen beschreiben Bedingungen und bewährte Lösungen zu technischen Aufgaben, die bei der Planung, Preisermittlung und Bauausführung von Baumaßnahmen insbesondere im Brücken- und Ingenieurbau zur Anwendung kommen. Im Bereich der Bundesfernstraßen sind sie grundsätzlich anzuwenden und in der Verantwortung der Länder, Kreise und Kommunen zur Anwendung empfohlen. Sie geben den jeweils aktuellen Stand der Technik wieder.
Die neue Ausgabe der Richtzeichnungen mit dem Ausgabedatum Februar 2019 erfolgte mit ARS Nr. 06/2019 vom 6. Mai 2019. Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils jene Fassung der RIZ-ING maßgebend, die dem betreffenden Bauvertrag zugrunde liegt. Die Aktualisierung umfasst Änderungen sowie Hinweise einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses.
Eine Verteilung der Richtzeichnungen erfolgt nicht mehr in gedruckter Papierform. Die Sammlung der Richtzeichnungen kann auf der Webseite (www.bast.de) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als PDF-Datei kostenlos herunter geladen werden.
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