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ARS - Straßenbau

Regelungen zum Straßenbau werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Abteilung Straßenbau vorbereitet und für den Bundesfernstraßenbau verbindlich getroffen. Die Bekanntgabe erfolgt in den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS - Straßenbau), beispielsweise mit ARS Nr. 24/2017 vom 20. Dezember 2017 zu den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB Ausgabe 2018)" und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die 2018 für neu eingeleitete Vergabeverfahren im Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden sind.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird die analoge Anwendung der ARS durch die Straßenbaubehörden der Länder und kommunalen Bauverwaltungen empfohlen. Im Freistaat Sachsen werden zum Beispiel die ARS vier Wochen nach Veröffentlichung im Bereich der Sächsischen Straßenbauverwaltung eingeführt und ebenfalls den kommunalen Gebietskörperschaften zur Anwendung empfohlen.
Von der Abteilung Straßenbau im BMVI wird ein Verzeichnis aller bisher veröffentlichten und gültigen ARS geführt und jährlich aktualisiert, zuletzt mit ARS Nr. 01/2018 vom 23. Februar 2018 zum Stand: 01.01.2018.
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