Vorschriften / Gesetze

RiSBau

RiSBau ist die Kurzbezeichnung der "Richtlinien für Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Bauaufgaben". Sie treffen Regelungen für die Planung und Ausführung von notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu schutzbedürftigen Baumaßnahmen des Bundes und gelten auch für schutzbedürftige Baumaßnahmen der NATO-Struktur. Wichtig dabei ist das zu regelnde Zusammenwirken der beteiligten Dienststellen wie Bedarfsträger, Bauverwaltung u. a. sowie mit den Außenstehenden wie die beteiligten Bauunternehmen als Auftragnehmer u. a.
Ergänzt werden die RiSBau durch die für die Dienststellen des Bundes und der Länder ergangenen gesetzlichen und sonstigen Sicherungsanweisungen. Hierzu rechnen auch Regelungen mit Formblättern und zugeordneten Richtlinien im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund- Ausgabe 2017) in den Abschnitten 1, 2 und 6, so beispielsweise zu:
123VSAnleitung zur Vergabebekanntmachung VS
212VSTeilnahmebedingungen VS,
247Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimnisschutz,
621 bis 627NATO einschließlich Richtlinie RINATO mit Formblättern zur
Ausschreibungsanmeldung (621), Ausschreibungsanzeige (622) u. a.
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