Ziel und Erreichbarkeit
Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen sind normiert und damit genau festgelegt. Dabei gilt, dass ein Spielplatz eine Fläche ist, die bauplanungsrechtlich zum Spielen ausgewiesen und vertraglich hierfür bestimmt ist. Spielplätze werden dort notwendig, wo Kinder leben. Dabei ist je nach Altersgruppe genau festgelegt, wie weit Wege zum Spielplatz sein sollen, wie die Wege zu den Spielplätzen gestaltet sein müssen und wie groß ein Spielplatz für die jeweiligen Altersgruppen mindestens sein muss. Auch die Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung ist normiert, so sollen Spielplätze grundsätzlich alle Sinne ansprechen und die ganzheitliche (körperliche, geistige und seelische) Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern sowie zur Förderung und Pflege von Sozialkontakten dienen. Zudem müssen die Angebote auf den Spielplätzen und Freiräumen vielfältig und barrierefrei nutzbar sein.
Standort, Vegetation, Boden
Bei der Wahl des Standortes eines Spielplatzes ist also darauf zu achten, dass der Spielplatz für Kinder gut erreichbar ist, aber z. B. auch darauf, dass der gewählte Platz nicht im Schlagschatten von vorhandener Bebauung liegt. Die Gestaltung der Spielplätze in vegetativer Hinsicht verlangt, vorhandene Bestände einzubeziehen und bei Neubepflanzung für den Geschmacks- und Geruchssinn auch Gehölze mit essbaren Früchten, auf keinen Fall aber Giftpflanzen zu verwenden. Zudem sollen durch die vegetative Gestaltung Ruhezonen und schattige Plätze geschaffen werden. Die vorhandenen Böden sollen einbezogen werden, allerdings bedarf es unter den Spielgeräten spezieller Beläge.
Spielplatzgeräte
Die Spielplatzgeräte sind auf sicherem Fundament, tief genug zu gründen. Die Fundamente sollten sicher abgedeckt sein. Spielplatzgeräte sind: Schaukel, Wippe, Rutsche, Karussell, Seilbahn, Klettergerüste und Raumnetze. Sie können sehr unterschiedlich konstruiert sein, wobei es normierte Vorschriften zur Sicherheit der Konstruktionen gibt. Zudem müssen, um die spielenden Kinder und Jugendlichen vor Verletzungen zu bewahren, zu jedem Spielgerät Fallräume und Fallhöhen festgelegt werden.

Spielplatz mit neuen, bunten Spielgeräten auf einem stoßdämpfenden Belag aus Holzschnitzeln
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Danach sind dann die Aufprallflächen in einer bestimmten Tiefe (abhängig von der Fallhöhe) mit stoßdämpfenden Materialien zu versehen. Oft sind auch mehrere Beläge möglich, dann wird die Auswahl nach weiteren Kriterien (z. B. Ästhetik, Entwässerung) gewählt. Unter den Spielplatzgeräten kommen z. B. Sand, Kies, Rindenmulch, Holzschnitzel oder Gras zum Einsatz.
Inspektion und Wartung
Die Spielplatzböden und –geräte müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Bei visuellen und operativen Inspektionen werden z. B. die Sauberkeit und Beschaffenheit der Bodenoberflächen begutachtet. Es wird gerprüft, ob Fundamente freiliegen oder Teile fehlen. Visuelle Inspektionen können bei besonders gefährdeten Spielplätzen (Vandalismus) täglich durchgeführt werden. Operative Inspektionen die vor allem die Betriebssicherheit und Stabilität der Geräte betreffen, können je nach Herstellerangaben zu den Spielgeräten alle 1-3 Monate notwendig sein. Die jährliche Hauptinspektion dient der Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen und sollte von einer sachkundigen Person vorgenommen werden. 
Spielplatz nach Inspektion gesperrt, da die Sicherheit der Kinder durch Astbruchgefahr nicht mehr gegeben ist.
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Laut Normung wird empfohlen einen Inspektionsplan, der die jeweils zu inspizierenden Teile enthält, in Abhängigkeit von Herstellerangaben und lokalen Bedingungen zu erstellen. Bei Feststellung von schwerwiegenden Defekten besteht sofort Handlungsbedarf, der Spielplatz ist zu schließen, kaputte Geräte abzubauen und die Baustelle zu sichern.