Jeder, der in einem Mehrparteienhaus wohnt oder arbeitet, eine Fußbodenheizung hat oder mit Fernwärme versorgt wird, kennt die kleinen Geräte an den Heizkörpern – analoge oder digitale Heizkostenverteiler –. Diese werden einmal jährlich abgelesen. Anhand der erhobenen Daten wird die Heizkostenrechnung erstellt. Da diese Art der Verbrauchsmessung über ein Verdunstungsröhrchen funktioniert, hat dies schon oft zu Ärger zwischen den Bewohnern und ihren Vermietern oder der Hausverwaltung geführt, denn die Flüssigkeit in den Röhrchen verringert sich auch dann, wenn der Heizkörper gar nicht in Betrieb ist. Schon eine witterungsbedingte hohe Zimmertemperatur sorgt für diesen Effekt.
Dieser lässt sich jedoch mit einem Wärmemengenzähler vermeiden.
Was unterscheidet den Wärmemengenzähler von einem Heizkostenverteiler?
Das hinter einem Wärmemengenzähler stehende Prinzip ist ein ganz anderes. Diese Vorrichtung ist in das Rohrsystem der Heizungsanlage integriert und misst einerseits das Wasservolumen mit einem Durchflusszähler (mit einem rotierenden Flügelrad oder per Ultraschall) sowie andererseits den Temperaturunterschied zwischen Zu- und Ablauf mithilfe eines Temperaturfühlerpaares. Die Technik wird durch ein elektronisches Rechenwerk ergänzt. Das Ergebnis wird in Megawattstunden (MWh) oder Gigajoule (GJ) angegeben. Das Prinzip ähnelt dem einer Wasseruhr, die zusätzlich in der Lage ist, Wärme zu erkennen.
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Die „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV)“ schreibt Gebäudeeigentümern vor, den Wärme- und Warmwasserverbrauch der Nutzer anteilig zu erfassen. Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber den Hauseigentümern zwar die Wahl, sich zwischen einem Heizkostenverteiler und einem Wärmemengenzähler zu entscheiden, seit dem 31. Dezember 2013 sind diese jedoch verpflichtet, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmemengenzähler zu erfassen.
Einbau und Eichung von Wärmemengenzähler
Der Einbau erfolgt seitdem jedoch eher zögerlich, da mit ihm auf die Hauseigentümer Mehrkosten zukommen, die sich zum Teil regelmäßig wiederholen. Denn die Geräte müssen korrekt installiert werden, um möglichst genaue Ergebnisse zu liefern. Hierfür kommt nur ein Fachbetrieb infrage. Der Handwerker muss darauf achten, dass die Temperaturfühler mindestens bis in die Rohrmitte hineinragen und sich im selben Kreislauf befinden. Außerdem muss bei der Wahl der Größe des Durchflusszählers auf die Durchflussmenge geachtet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass das Rechenwerk und die Fühler miteinander kompatibel sind und vor und hinter dem Wärmemengenzähler eine gerade Beruhigungsstrecke eingehalten wird. Bei der Montage muss genau nach den Herstellerangaben vorgegangen werden, zudem dürfen die zu den Fühlern führenden Kabel weder aufgerollt noch verkürzt werden.
Ein Wärmemengenzähler unterliegt dem Mess- und Eichgesetz. Das bedeutet: Es dürfen nur geeichte Geräte betrieben werden, die alle fünf Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden müssen. Das Ende der Eichgültigkeit lässt sich leicht an einer Eichmarke ablesen, aus der das Datum der letzten Eichung hervorgeht. Wer sich nach Ablauf von fünf Jahren gegen die Neuanschaffung eines Wärmemengenzählers entscheidet, muss diesen neu eichen lassen. Die Höhe der Eichgebühren ergibt sich aus der Anlage zu § 3 der „Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen – MessEGebV“ und hängt von der Durchflussmenge ab.