Immobilarvollstreckung
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Immobilarvollstreckung ist eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen auf Grundlage §§ 866 bis 869 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Als Gegenstände für die Immobilarvollstreckung gelten
- Grundstücke bzw. Teile von Grundstücken und Rechten,
- Wohnungs- und Teileigentum,
- Erbbaurechte als grundstücksgleiche Rechte,
- grundstücksgleiche Nutzungsrechte (Gebäudeeigentum).
Zu unterscheiden sind folgende Arten:
- Zwangsversteigerung zum Zweck der Befriedigung eines Gläubigers aus der Verwertung eines Grundstücks,
- Zwangsverwaltung zum Zweck der Befriedigung eines Gläubigers aus der Nutzung eines Grundstücks,
- Zwangshypothek zum Zweck des Sicherungsrechtes am Grundstück für den Gläubiger.