Normen

Grundstücke

Als Grundstücke gelten nach bürgerlichem Recht begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden in das Grundbuch eingetragen.
Grundstücke können im Rahmen einer Immobilarvollstreckung  zur Befriedigung eines Gläubigers aus der Nutzung oder Verwertung auch vollstreckt werden.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. August 2016 wurde ergänzend vermerkt:
"Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Die Veränderung muss dabei erheblich sein".

Unterscheidung zu Grundstücken

Nach dem Bewertungsgesetz (BewG vom 1. Februar 1991, zuletzt geändert vom 1. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2931) als Grundlage für die Bestimmung des Grundvermögens für steuerliche Berechnungen und Zwecke werden Grundstücke nach verschiedenen Arten unterschieden, beispielsweise nach
Zur Grundsteuer gelten bisherige Bewertungsregelungen noch bis 2024. Die neue Grundsteuerregelung, näher erläutert unter Grundsteuer-Reform, wird danach maßgebend werden.
Im Rahmen des Ausweises in der Bilanz (nach Handelsrecht) eines Unternehmens rechnen die Grundstücke zu den Aktivposten (Aktiva) innerhalb des Anlagevermögens, speziell zu den Sachanlagen.
Bei der Bestimmung der Baukosten nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen (innerhalb der Bauplanung) werden die in Verbindung mit einem Grundstück anfallenden Kosten in der Kostengruppe Grundstück – mit Untergliederung ggf. bis zur 3. Ebene.

Verkehrswertbestimmung zu Grundstücken

Grundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten zu Grundstücken bildet die novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021 1. Juli 2021 in BGNl. I, S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010). Verwiesen sei in Verbindung hierzu auch auf die für die Wertermittlung maßgebenden einzelnen Wertermittlungsverfahren und der Aufbereitung von erforderlichen Daten wie Bodenrichtwerte u. a.
Der Wertermittlung sind nach § 2 ImmoWertV 2021 zugrunde zu legen
  • die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag sowie
  • der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag.
Der allgemeine Grundstückszustand leitet sich aus Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ab.

Grundstücksmerkmale

Grundstücksmerkmale werden in der ImmoWertV 2021 in § 2 Abs. 3 sowie ergänzend in § 5 angeführt. Hervorzuheben sind dabei
  • Art und Maße der baulichen, sonstigen und tatsächlichen Nutzung,
  • Lage- und Ertragsmerkmale,
  • Grundstücksgröße, -zuschnitt und Bodenbeschaffenheit,
  • bei bebauten Grundstücken die Art der Baulichen Anlagen, Bauweise, Größe, Zustand und Alter mit Restnutzungsdauer,
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.
Verwiesen sei noch auf die Anlage 5 in der ImmoWertV 2021 mit Aussagen als Katalog von Grundstücksmerkmalen eines Bodenrichtwertgrundstücks bei der Ableitung von Bodenrichtwerten.

Umsatzsteuer bei Verkauf von Grundstücken

In Verbindung mit Grundstücken sei auch verwiesen auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Grundstücken für den Leistungsempfänger nach § 13b im Umsatzsteuergesetz (UStG) zu Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Danach ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner für die Umsatzsteuer, beispielsweise für:
  • die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken,
  • die Übertragung von Anteilen am Miteigentum an einem Grundstück.
Dem Grunde nach sind eigentlich Umsätze mit Bezug auf das Grunderwerbsteuergesetz umsatzsteuerfrei. Dem Verkäufer eines Grundstücks steht das Recht zu, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Dann bestände aber eine Umsatzsteuerpflicht für den Käufer als Leistungsempfänger, wenn er ein Unternehmer ist.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundstücke"

Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebä...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-05
Die Norm legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-02
Diese Norm legt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest. Dies beinhaltet die Zustandserfassung und -bewertung mit dem Schwerpunkt der Schutzziele Boden und Grundwasser sowie die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-08
Diese Norm gibt Leitlinien für die Verwendung von Abwasserrohren und -formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5 gemeinsam mit DIN 1986-100 sowie DIN EN 752. Sie gilt auch für Bauprodukte und Verfahren zur San...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-11
Diese Norm gilt für den Betrieb und die Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke nach den Normen der Reihen DIN 1986, DIN EN 752 und DIN EN 12056. Sie stellt eine Hilfestellung für Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte (Betreiber) d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-03
Diese Norm gilt für den Bau und für die Prüfung von Rohrbelüftern Bauform D und Bauform E, PN 10, zum Einbau in Trinkwasserinstallationen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 003-02-02 AA „Armaturen für die Trinkwasserinstallation in Gebäuden“ im...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Schrägsitzventile von Nennweiten DN 15 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Geradsitzventile von Nennweiten DN 10 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 festgelegt. Sie dient somit der Kostenplanung, zur Bildung von Kostenkennwerten und dem Vergleich von Bauwerken....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
Den Anlagenbesitzern wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten einen Vertrag, z. B. entsprechend Musterwartungsvertrag7), mit einem Fachbetrieb abzuschließen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 13049 (2023-03)
5.1 Technische Anforderungen Zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit muss mindestens eine Einspeisemöglichkeit und ein mobiles Notstromaggregat oder eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) vorhanden sein. Die Stromversorgung der Rettungsmi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
Insbesondere in Schächten, Abscheidern, Grundstückskläranlagen und Sammelgruben ist mit dem Auftreten explosionsfähige Gemische bildender Stoffe, gesundheitsschädlicher und betäubender Gase zu rechnen. Es darf daher nur fachkundiges Personal mit Arbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
Für den Betrieb, die Inspektion und die Wartung der Anlage sind der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte (Betreiber) verantwortlich.Beim Betrieb der Entwässerungsanlagen sind neben DIN EN 12056-5 und DIN EN 752-7 die Regelungen der kommunalen Abwas...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
5.1 Allgemeines Bei Benutzung der Entwässerungsanlage ist sicherzustellen, dass in die Ablaufstellen nur die bestimmungsgemäß vorgesehenen Abwasserarten, wie häusliches, gewerbliches und industrielles Schmutzwasser oder Regenwasser, eingeleitet werde...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
7.1 Allgemeines Nach DIN EN 13306 ist die Wartung ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung, die nach DIN 31051 die Begrifflichkeiten Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung umfasst.Die Maßnahmen der Wartung von Entwässerungsgegens...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2004-11)
... ...
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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, in zusammenhängender Fläche, Bewuchshöhe bis 50 cm, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet....
Abrechnungseinheit: m2

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