Normen

Grundstücke

Als Grundstücke gelten nach bürgerlichem Recht begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden in das Grundbuch eingetragen.
Grundstücke können im Rahmen einer Immobilarvollstreckung  zur Befriedigung eines Gläubigers aus der Nutzung oder Verwertung auch vollstreckt werden.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. August 2016 wurde ergänzend vermerkt:
"Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Die Veränderung muss dabei erheblich sein".

Unterscheidung zu Grundstücken

Nach dem Bewertungsgesetz (BewG vom 1. Februar 1991, zuletzt geändert vom 1. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2931) als Grundlage für die Bestimmung des Grundvermögens für steuerliche Berechnungen und Zwecke werden Grundstücke nach verschiedenen Arten unterschieden, beispielsweise nach
Zur Grundsteuer gelten bisherige Bewertungsregelungen noch bis 2024. Die neue Grundsteuerregelung, näher erläutert unter Grundsteuer-Reform, wird danach maßgebend werden.
Im Rahmen des Ausweises in der Bilanz (nach Handelsrecht) eines Unternehmens rechnen die Grundstücke zu den Aktivposten (Aktiva) innerhalb des Anlagevermögens, speziell zu den Sachanlagen.
Bei der Bestimmung der Baukosten nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen (innerhalb der Bauplanung) werden die in Verbindung mit einem Grundstück anfallenden Kosten in der Kostengruppe Grundstück – mit Untergliederung ggf. bis zur 3. Ebene.

Verkehrswertbestimmung zu Grundstücken

Grundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten zu Grundstücken bildet die novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021 1. Juli 2021 in BGNl. I, S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010). Verwiesen sei in Verbindung hierzu auch auf die für die Wertermittlung maßgebenden einzelnen Wertermittlungsverfahren und der Aufbereitung von erforderlichen Daten wie Bodenrichtwerte u. a.
Der Wertermittlung sind nach § 2 ImmoWertV 2021 zugrunde zu legen
  • die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag sowie
  • der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag.
Der allgemeine Grundstückszustand leitet sich aus Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ab.

Grundstücksmerkmale

Grundstücksmerkmale werden in der ImmoWertV 2021 in § 2 Abs. 3 sowie ergänzend in § 5 angeführt. Hervorzuheben sind dabei
  • Art und Maße der baulichen, sonstigen und tatsächlichen Nutzung,
  • Lage- und Ertragsmerkmale,
  • Grundstücksgröße, -zuschnitt und Bodenbeschaffenheit,
  • bei bebauten Grundstücken die Art der Baulichen Anlagen, Bauweise, Größe, Zustand und Alter mit Restnutzungsdauer,
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.
Verwiesen sei noch auf die Anlage 5 in der ImmoWertV 2021 mit Aussagen als Katalog von Grundstücksmerkmalen eines Bodenrichtwertgrundstücks bei der Ableitung von Bodenrichtwerten.

Umsatzsteuer bei Verkauf von Grundstücken

In Verbindung mit Grundstücken sei auch verwiesen auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Grundstücken für den Leistungsempfänger nach § 13b im Umsatzsteuergesetz (UStG) zu Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Danach ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner für die Umsatzsteuer, beispielsweise für:
  • die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken,
  • die Übertragung von Anteilen am Miteigentum an einem Grundstück.
Dem Grunde nach sind eigentlich Umsätze mit Bezug auf das Grunderwerbsteuergesetz umsatzsteuerfrei. Dem Verkäufer eines Grundstücks steht das Recht zu, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Dann bestände aber eine Umsatzsteuerpflicht für den Käufer als Leistungsempfänger, wenn er ein Unternehmer ist.
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Landesbauordnungen (LBO)
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Die Landesbauordnungen definieren alle grundsätzlichen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Bebauung von Grundstücken.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundstücke"

Ausgabe 2024-02
Diese Norm stellt allgemeine Grundsätze für die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr, im Wesentlichen für Feuerwehrfahrzeuge, auf Grundstücken auf. Es können sich jedoch entsprechend der Brandschutzplanung noch weitere Flächen für die F...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2024-05
Diese Norm ist anzuwenden für den Betrieb, die Inspektion und die Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke nach DIN EN 752, DIN EN 12056 (alleTeile) und DIN 1986 (alleTeile).Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA119-05-02AA „Entwa...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebä...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-02
Diese Norm legt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest. Dies beinhaltet die Zustandserfassung und -bewertung mit dem Schwerpunkt der Schutzziele Boden und Grundwasser sowie die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-08
Diese Norm gibt Leitlinien für die Verwendung von Abwasserrohren und -formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5 gemeinsam mit DIN 1986-100 sowie DIN EN 752. Sie gilt auch für Bauprodukte und Verfahren zur San...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-03
Diese Norm gilt für den Bau und für die Prüfung von Rohrbelüftern Bauform D und Bauform E, PN 10, zum Einbau in Trinkwasserinstallationen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 003-02-02 AA „Armaturen für die Trinkwasserinstallation in Gebäuden“ im...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Schrägsitzventile von Nennweiten DN 15 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Geradsitzventile von Nennweiten DN 10 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-05
Diese Norm gilt ausschließlich für Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser, zur rückstausicheren Entwässerung von Ablaufstellen in Gebäuden und auf Grundstücken außerhalb von Gebäuden unterhalb der Rückstauebene. Die Norm enthält allgemeine A...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
Bei allen Arbeiten an Entwässerungsanlagen gelten die jeweils aktuelle Fassung der Betriebssicherheits- sowie Gefahrstoffverordnung. Zusätzlich gelten die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemein anerkannten sicherheitstechnische...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
Für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb sind dem Eigentümer durch den Anlagenersteller (Fachbetrieb) einer Entwässerungsanlage ein Bestandsplan, ein Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1610 sowie die Bedienungs- und Wartungsanleitungen (siehe z.B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
Für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen gilt §60WHG. Dabei wird in Anforderungen nach dem Stand der Technik und Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterschieden. Ebenso ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
5.1 Allgemeines Bei Benutzung der Entwässerungsanlage ist sicherzustellen, dass in die Ablaufstellen nur das bestimmungsgemäß vorgesehene Abwasser, wie Niederschlagswasser, häusliches, gewerbliches oder industrielles Schmutzwasser eingeleitet wird...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
8.1 Allgemeines Nach DIN EN 13306 ist die Inspektion und Wartung ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung, die nach DIN 31051 die Begrifflichkeiten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung umfasst.Die Maßnahmen der Inspektion der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
In der Tabelle 1 sind die Inspektions- und Wartungsmaßnahmen aufgeführt. Den Anlagenbesitzern wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten einen Vertrag, mit einem Fachbetrieb abzuschließen. Herstellervorgaben bezüglich d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
4.1 Allgemeines Die ordnungsgemäße Ableitung von Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswasser) ist im Interesse des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Hierfür müssen die Entwässerungsanlagen stets funktions...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Grundstücke"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, in zusammenhängender Fläche, Bewuchshöhe bis 50 cm, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet....
Abrechnungseinheit: m2

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