Normen

Grundstücke

Als Grundstücke gelten nach bürgerlichem Recht begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden in das Grundbuch eingetragen.
Grundstücke können im Rahmen einer Immobilarvollstreckung  zur Befriedigung eines Gläubigers aus der Nutzung oder Verwertung auch vollstreckt werden.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. August 2016 wurde ergänzend vermerkt:
"Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Die Veränderung muss dabei erheblich sein".

Unterscheidung zu Grundstücken

Nach dem Bewertungsgesetz (BewG vom 1. Februar 1991, zuletzt geändert vom 1. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2931) als Grundlage für die Bestimmung des Grundvermögens für steuerliche Berechnungen und Zwecke werden Grundstücke nach verschiedenen Arten unterschieden, beispielsweise nach
Zur Grundsteuer gelten bisherige Bewertungsregelungen noch bis 2024. Die neue Grundsteuerregelung, näher erläutert unter Grundsteuer-Reform, wird danach maßgebend werden.
Im Rahmen des Ausweises in der Bilanz (nach Handelsrecht) eines Unternehmens rechnen die Grundstücke zu den Aktivposten (Aktiva) innerhalb des Anlagevermögens, speziell zu den Sachanlagen.
Bei der Bestimmung der Baukosten nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen (innerhalb der Bauplanung) werden die in Verbindung mit einem Grundstück anfallenden Kosten in der Kostengruppe Grundstück – mit Untergliederung ggf. bis zur 3. Ebene.

Verkehrswertbestimmung zu Grundstücken

Grundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten zu Grundstücken bildet die novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021 1. Juli 2021 in BGNl. I, S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010). Verwiesen sei in Verbindung hierzu auch auf die für die Wertermittlung maßgebenden einzelnen Wertermittlungsverfahren und der Aufbereitung von erforderlichen Daten wie Bodenrichtwerte u. a.
Der Wertermittlung sind nach § 2 ImmoWertV 2021 zugrunde zu legen
  • die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag sowie
  • der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag.
Der allgemeine Grundstückszustand leitet sich aus Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ab.

Grundstücksmerkmale

Grundstücksmerkmale werden in der ImmoWertV 2021 in § 2 Abs. 3 sowie ergänzend in § 5 angeführt. Hervorzuheben sind dabei
  • Art und Maße der baulichen, sonstigen und tatsächlichen Nutzung,
  • Lage- und Ertragsmerkmale,
  • Grundstücksgröße, -zuschnitt und Bodenbeschaffenheit,
  • bei bebauten Grundstücken die Art der Baulichen Anlagen, Bauweise, Größe, Zustand und Alter mit Restnutzungsdauer,
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.
Verwiesen sei noch auf die Anlage 5 in der ImmoWertV 2021 mit Aussagen als Katalog von Grundstücksmerkmalen eines Bodenrichtwertgrundstücks bei der Ableitung von Bodenrichtwerten.

Umsatzsteuer bei Verkauf von Grundstücken

In Verbindung mit Grundstücken sei auch verwiesen auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Grundstücken für den Leistungsempfänger nach § 13b im Umsatzsteuergesetz (UStG) zu Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Danach ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner für die Umsatzsteuer, beispielsweise für:
  • die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken,
  • die Übertragung von Anteilen am Miteigentum an einem Grundstück.
Dem Grunde nach sind eigentlich Umsätze mit Bezug auf das Grunderwerbsteuergesetz umsatzsteuerfrei. Dem Verkäufer eines Grundstücks steht das Recht zu, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Dann bestände aber eine Umsatzsteuerpflicht für den Käufer als Leistungsempfänger, wenn er ein Unternehmer ist.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundstücke"

DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebä...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-05
Die Norm legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-02
Diese Norm legt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest. Dies beinhaltet die Zustandserfassung und -bewertung mit dem Schwerpunkt der Schutzziele Boden und Grundwasser sowie die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-08
Diese Norm gibt Leitlinien für die Verwendung von Abwasserrohren und -formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5 gemeinsam mit DIN 1986-100 sowie DIN EN 752. Sie gilt auch für Bauprodukte und Verfahren zur San...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-11
Diese Norm gilt für den Betrieb und die Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke nach den Normen der Reihen DIN 1986, DIN EN 752 und DIN EN 12056. Sie stellt eine Hilfestellung für Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte (Betreiber) d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-03
Diese Norm gilt für den Bau und für die Prüfung von Rohrbelüftern Bauform D und Bauform E, PN 10, zum Einbau in Trinkwasserinstallationen.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 003-02-02 AA „Armaturen für die Trinkwasserinstallation in Gebäuden“ im...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Schrägsitzventile von Nennweiten DN 15 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-10
Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1213 Maße, Anforderungen und Prüfungen für Geradsitzventile von Nennweiten DN 10 bis DN 80 und bis PN 10 für die Trinkwasserinstallation fest....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-05
Diese Norm gilt ausschließlich für Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser, zur rückstausicheren Entwässerung von Ablaufstellen in Gebäuden und auf Grundstücken außerhalb von Gebäuden unterhalb der Rückstauebene. Die Norm enthält allgemeine A...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Abrechnungseinheit: m2
Weitere Leistungsbeschreibungen:
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Verwandte Fachbegriffe

Bebaute Grundstücke
Nach § 146 Abs. 1 im Bewertungsgesetz (BewG vom 1. Februar 1991, zuletzt geändert vom 16. Juli 2021) zur Bewertung von Grundvermögen gelten als bebaute Grundstücke jene Grundstücke, für die Merkmale eines unbebauten Grundstücks nach § 145 Abs. 1 Bew...
Grundstücks- und Wohnungswesen
Im Rahmen der Gliederung der Volkswirtschaft nach Wirtschaftszweigen (WZ) sowie für die staatliche Berichterstattung gegenüber dem Statistischen Bundesamt wird in der rechtsverbindlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe WZ 2008) als Abte...
Grundstück-Zwangsversteigerung
Zweck der Grundstück-Zwangsversteigerung ist Befriedigung des Gläubigers aus der Verwertung eines Grundstücks. Der Art nach ist zu unterscheiden nach Schuldversteigerung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung, beispielsweise wegen einer Geldforderung de...
Verkehrswert von Grundstücken
Begriff des Verkehrswerts Nach § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) gilt, dass der Verkehrswert eines Grundstückes und der evtl. darauf befindlichen baulichen Anlagen durch den “Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezi...
Baureife Grundstücke
Baureife Grundstücke zählen zu den unbebauten Grundstücken und gelten innerhalb dieser als eine besondere Grundstücksart. Nach § 73 Abs. 2 im Bewertungsgesetz (BewG vom 01.02.1991, zuletzt geändert vom 04.11.2016) gelten sie als unbebaute Grundstücke...
Kostengruppe Grundstück
Kosten des Grundstücks sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 100 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der übera...
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