Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Grundstück-Zwangsversteigerung

Zweck der Grundstück-Zwangsversteigerung ist Befriedigung des Gläubigers aus der Verwertung eines Grundstücks. Der Art nach ist zu unterscheiden nach
  • Schuldversteigerung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung, beispielsweise wegen einer Geldforderung der Bank als Gläubiger gegenüber dem Schuldner und
  • Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft, beispielsweise einer Erbengemeinschaft.
Die Zwangsversteigerung setzt das Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen wie Titel, Klausel und Zustellung voraus. Weiterhin muss der Schuldner auch Eigentümer oder Erbe des eingetragenen Eigentümers am Grundstück sein.
Mit einem Gebot bei der Versteigerung müssen die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens gedeckt werden. Daraus leitet sich dann auch die Höhe des Mindestgebots ab. Dabei dürfen aber auch Rechte nicht beeinträchtigt werden, die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen.
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