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Musterbauordnung (MBO)- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Musterbauordnung (MBO)
Vorschriften / Gesetze
Die Musterbauordnung ist ein Regelwerk, das Vorschriften für Bau und Nutzung von Gebäuden bestimmt. Sie liefert Grundlagen für die Landesbauordnungen der Bundesländer....
Anwendungsbereich Musterbauordnung- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Anwendungsbereich Musterbauordnung
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden., Dieses Ges...
Begriffe Musterbauordnung- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Begriffe Musterbauordnung
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder...
Allgemeine Anforderungen Musterbauordnung- Gesetze im Originaltext -
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Allgemeine Anforderungen Musterbauordnung
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an ...
MBO (2002-11)- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
MBO (2002-11)
Musterbauordnung
Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die von den Sachverständigen der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer (ARGEBAU) ausgearbeitet worden ist....
Grundpflichten- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Grundpflichten
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden....
Gestaltung- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Gestaltung
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalte...
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen....
Verkehrssicherheit- Gesetze im Originaltext -
- Gesetze im Originaltext -
Verkehrssicherheit
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein. Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet we...
Bauordnungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Bauordnungen
Baurecht / BGB
Bauordnungen sind rechtliche Regelwerke, die Vorschriften für Bauprojekte festlegen. Sie sorgen für den sicheren und geordneten Bau von Gebäuden....
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