- Bauaufsichtsbehörden (Baugenehmigungsbehörden):
Sie haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund der jeweiligen Bauordnung erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Die Bauaufsichtsbehörden können die Einstellung von Bauarbeiten anordnen, wenn die Ausführung eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens entgegen den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung begonnen wurde oder wenn bei der Ausführung eines Bauvorhabens von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen oder gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen wird.
- Berufsgenossenschaften:
Durch das Unfallversicherungsgesetz sind alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lohnver-hältnisses Beschäftigten u.a. gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu sorgen. Dazu gehört vorrangig das Recht, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Sie sind als autonome Rechtsform Bestandteil der "Anerkannten Regeln der Technik" und vom Unternehmen zu befolgen.
- Gewerbeaufsichtsamt:
Die Aufgabe liegt darin, die Arbeitsschutzmaßnahmen laut Gewerbeordnung zu überwachen und durchzusetzen. Das Amt untersteht dem Ministerium für Arbeit und Soziales. In seine Zuständigkeit fällt auch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Hier werden Fragen der Gewerbeordnung, der Arbeitsplatzgestaltung, des Emissionsschutzes, der Sozialanlagen und der Betriebsüberwachung behandelt. - Wasserwirtschaftsamt:
Aufrechterhaltung der Wasserversorgung. Hier werden Fragen der Abwasservorflut, Abwasseraufbereitung, Grundwasserförderung behandelt.
- Vermessungsamt:
Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Angabe von Höhenpunkten, das Abstecken von Vermessungslinien bzw. -punkten, die Ausgabe von Katasterplänen, das Einmessen fertiger Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan.
- Amt für Wirtschaftsförderung:
Fragen zur Standortauswahl, Industriestruktur, Bevölkerungsstruktur, Arbeitsstätten, finanzielle Förderung, Siedlungsmöglichkeiten.
- Gemeinde/Stadt:
Grundstückserwerb, Erschließung, Gewerbesteuer.
- Stadtplanung:
Flächennutzung, Bebauungsplan, Städtebau, Sanierung.
- Verkehrsplanung:
Autobahnen, Straßen, öffentliche Verkehrsmittel, ruhender Verkehr.
- Versorgungsunternehmen:
Elektroversorgung, Wasserversorgung, Wasserqualität, Fernwärme, Telefonanschlüsse, Versand und Zustellung.
- Straßenverkehrsbehörden:
Sie sind rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor der Durchführung von den Straßenverkehr beeinträchtigenden Arbeiten zu benachrichtigen. Zusätzlich muss je nach Art der zu erwartenden Störungen ein Verkehrszeichenplan vorgelegt werden. Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die Durchführung von Arbeiten auf bestimmten Strecken zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten.
- Prüfämter für Baustatik, Tiefbauamt:
Statik und Konstruktion, Abnahme von Konstruktionen, Abwasseraufbereitung, Straßenbau, Erschließung.