Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft umfasst einen wichtigen Zweig der Volkswirtschaft und kann als Begriff in zweierlei Richtungen bestimmt werden. Die Bauwirtschaft umfasst
  • zum einen Personen, Personengruppen und Einrichtungen einer Gesellschaft, d. h. die mit dem Bauen Beschäftigten,
  • zum anderen Teile der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtslehre.
Zu den Personen zählen Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Bauarbeiter, Kaufleute, Makler, Verwaltungsangestellte, Forscher und Lehrer. Als Personengruppen bzw. Einrichtungen gelten Baubehörden, Bauunternehmen, gewerbliche Bauhandwerker, Architekten- und Ingenieurbüros, Wohnungsbaugesellschaften, Baunebenindustrie (Vermessung, Labors), Bauverbände, Baustoffindustrie, Forschungsinstitute, Fachhochschulen, Gesamthochschulen, Technische Hochschulen, Universitäten, sonstige Bildungsträger.
Bleibt jedoch die Betrachtung auf die ausschließlich handwerklich und industriell betriebene Ausführung von Bauleistungen (ohne Baustoffindustrie und -handel) eingegrenzt, so wird vom Baugewerbe als Teil des produzierenden Gewerbes einer Volkswirtschaft gesprochen. In der Vergangenheit wurde das Baugewerbe allgemein unterteilt in
Von dieser Gliederung wird seit 1996 abgewichen und das Baugewerbe nunmehr nach der vom EU-Ministerrat festgelegten verbindlichen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige auf Grundlage der Ausgabe 2008 (WZ 2008) für das Baugewerbe im Abschnitt F in den Gruppen 41 bis 43. Sowohl in statistischen Zusammenstellungen der Verbände als auch in der Baupraxis wird aber traditionell noch vom Bauhauptgewerbe gesprochen, wenn die Rohbauleistungen bzw. -gewerke gemeint sind. Demgegenüber erbringt das Baunebengewerbe die Ausbauleistungen.
Die Bauwirtschaft hat noch einen erheblichen Anteil in Deutschland an der Bruttowertschöpfung, wenngleich mit geringerem Anteil im letzten Jahrzehnt gegenüber den 1990er Jahren. 2014 betrug der Anteil 4,8 % insgesamt in Deutschland, darunter beispielsweise 3,9 % in Berlin, 5,3 % in Bayern und 7,4 % in Sachsen. Der Anteil der Bauinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt betrug 2014 = 6,5 %. Von den Bauinvestitionen erfolgten 64,5 % durch das Baugewerbe sowie ca. 59 % der Bauinvestitionen im Wohnungsbau.
Speziell die Beschäftigten im Baugewerbe umfassten 2014 einen Anteil von 5,7 % an allen Erwerbstätigen. Allein im Bauhauptgewerbe stieg die Zahl der Beschäftigten seit dem geringsten Stand in 2008 von ca. 715.000 auf 768.000 in 2014, eine Steigerung um 7,4 %. Zugleich nahm auch der Anteil ausländischer Bauarbeiter mit Sozialversicherungspflicht in Deutschland zu, gegenwärtig mit einem Anteil von 11,3 %. Die Beschäftigten arbeiten überwiegend in Betrieben in der Größe von 1 bis 19 Beschäftigten, deren Anteil an der Gesamtzahl von Baubetrieben umfasst im Bauhauptgewerbe fast 90 %, demgegenüber beträgt der Anteil von Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten nur 0,3 %. Von den Beschäftigten sind ca. 43 % Facharbeiter, Azubis ca. 4,4, % und Angestellte ca. 19 %.
Nachdem das Jahr 2015 etwas hinter den Erwartungen zurückblieb, wird durch die Bauverbände für 2016 im Bauhauptgewerbe ein Umsatzzuwachs von ca. 3 % gegenüber dem Jahr 2015 (mit einem Wachstum von 1 % gegenüber 2014) in ca. gleichem Maße im Hoch- und auch Tiefbau erwartet. Der Zuwachs wird sich voraussichtlich am höchsten im Wohnungsbau als Konjunkturtreiber mit ca. + 5 % sowohl in Ost- als auch in West-Deutschland und im Öffentlichen Bau mit ca. 3 bis 4 % einstellen, demgegenüber wird der Wirtschaftsbau kaum ein Wachstum verzeichnen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauwirtschaft"

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Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften und Leistungsmerkmale von Gips-Wandbauplatten mit glatten Sichtflächen fest, die hauptsächlich zur Herstellung nicht tragender Trennwände, freistehender Wand-Vorsatzschalen und des Brandschutzes von Stütz...
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Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Maschenweite sechseckiger Maschen im rechten Winkel zwischen zwei verdrillten Seiten gemessener Abstand M (siehe Bild 1) ... 3.2 doppelt verdrillte sechseckige Masche Sechseck-Gefle...
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9.1 Geflecht aus Draht mit Metallüberzug Überzüge aus Metall müssen nach EN 10244-1 und EN 10244-2 geprüft werden.9.2 Geflecht aus Draht mit Metallüberzug und extrudierter organischer Beschichtung Organische Beschichtungen müssen nach EN 10245-1, EN ...
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 10223-3 (2014-04)
6.1 Allgemeines Die Produkte müssen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers und der Leistungsfähigkeit des Herstellers in den verschiedenen Größen gefertigt werden.Die Größen der Maschenweiten und deren Toleranzen müssen Tabelle 2 entspreche...
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