Versicherung

Bauhelferversicherung

Eine Bauhelferversicherung ist für jene Bauherren zu empfehlen, die Bauleistungen als Eigenleistungen bzw. in Eigenregie erbringen und dafür noch Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer für die Eigenleistung hinzuziehen. Diese Tätigkeiten sind nicht mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch greift die Privathaftpflicht höchstens bei sehr kleinen Baumaßnahmen, beispielsweise dem Bau eines Schuppens.
Werden vom Bauherrn Helfer eingesetzt, sind diese bei der Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Es besteht Melde- und Versicherungspflicht. Dafür hat der Bauherr auch Beiträge abzuführen, die dem Versicherungsschutz, insbesondere bei Unfällen, dienen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden. In den Alten Bundesländern sind durchschnittlich ca. 1,50 € sowie in den Neuen Bundesländern ca. 1,20 € je geleistete Arbeitsstunde abzuführen.
Werden die Helfer nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet, kann dem Bauherrn ein Bußgeld bis zu 2.500 € drohen.
Bauprofessor-Redaktion
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