Versicherung

Deckungssummen für Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die Leistungspflicht richtet sich im Schadensfall nach den vereinbarten Deckungssummen. Sie sollten nach den Erfahrungen und der Größe des Bauunternehmens ggf. unterschiedlich hoch vereinbart werden. Selbst bei kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben sind als Mindestsummen zu empfehlen:
  • 1.000.000 € für Personenschäden (Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod),
  • 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden, z. B. Beschädigung von fremden Sachen, Senkungsschäden an Gebäuden infolge von Unterfangungen, Leitungs- und Leistungsfolgeschäden an Erdkabeln, Gasrohren u. a.
  • 50.000 € für Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden an Sachen, die sich im Arbeitsbereich des Bauunternehmens oder seiner Mitarbeiter befinden bzw. von ihnen bearbeitet oder repariert werden.
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