Versicherung

Deckungssummen für Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die Leistungspflicht richtet sich im Schadensfall nach den vereinbarten Deckungssummen. Sie sollten nach den Erfahrungen und der Größe des Bauunternehmens ggf. unterschiedlich hoch vereinbart werden. Selbst bei kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben sind als Mindestsummen zu empfehlen:
  • 1.000.000 € für Personenschäden (Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod),
  • 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden, z. B. Beschädigung von fremden Sachen, Senkungsschäden an Gebäuden infolge von Unterfangungen, Leitungs- und Leistungsfolgeschäden an Erdkabeln, Gasrohren u. a.
  • 50.000 € für Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden an Sachen, die sich im Arbeitsbereich des Bauunternehmens oder seiner Mitarbeiter befinden bzw. von ihnen bearbeitet oder repariert werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Deckungssummen für Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung"

Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Als Sanierungsfachbetrieb gelten im Sinne dieser Richtlinie Unternehmen oder eigenständige Unternehmensteile, die mindestens drei Jahre nachweislich, ordnungsgemäß und eigenverantwortlich mehr als 50 % ihrer Arbeitsleistungen mit Sanierungsarbeiten e...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Der Planer berät den Bauherrn und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten. In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann es erforderlich sein, dass neben dem Abbruchplaner mehrere Fachplaner, z.B. Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Schads...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
An den Abbruchunternehmer und an den von ihm gegebenenfalls beauftragten Nachunternehmer sind zum Nachweis ihrer Eignung Anforderungen an die Fachkunde, die Zuverlässigkeit sowie die Leistungsfähigkeit und die Qualitätssicherung zu stellen.6.3.1 Fach...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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