Zinsen

Effektivzinssatz

Der Effektivzinssatz sagt über die tatsächliche Verzinsung eines überlassenen Kapitalbetrags oder Kredits aus. Bei seiner Berechnung werden neben dem Nominalzinssatz noch weitere Einflussgrößen berücksichtigt, so
  • Höhe des Disagio
  • Laufzeit des Kredits
  • Zahlungsweise der Zinsen (vierteljährlich oder am Jahresende)
  • Laufzeit der Zinsbindung
  • Bereitstellungszinsen
  • Tilgungssatz und die Art der Tilgungsverrechnung (monatlich, jährlich)
  • tilgungsfreie Jahre
  • Bearbeitungsgebühren.
Der Nominalzinssatz wird in Prozenten vom Nennwert des Kredits angegeben. Ist die Periode für die Zinsbelastung kleiner als ein Jahr, beispielsweise das Quartal, so ist der effektive Jahreszins größer als der Nominalzins, im folgenden Beispiel 7,05 % gegenüber 6,6 %.
Beispiel:
  • Nominalzinssatz 6 %
  • Zinsfestschreibung 5 Jahre
  • Auszahlungskurs 96 % (Disagio bzw. Damnum 4 %)
Berechnung:
Effektivzinssatz=Nominalzinssatz x 100
Auszahlungskurs
+Disagio
Zinsfestschreibungszeit

effektiv=(6 x 100) : 96+(4 : 5)= 7,05 %
Nur wenn der Auszahlungskurs 100 % ist, Zinsen und Tilgung jährlich nachträglich gezahlt werden und keine Bearbeitungsgebühren anfallen, kann der Nominalzins dem Effektivzins entsprechen.
Die Preisangabenverordnung schreibt den Kreditinstituten die Angabe der jeweiligen Effektivzinssätze vor. Dabei wird folgender maßen unterschieden
  • Der anfängliche effektive Jahreszins wird bei den Krediten angegeben, bei denen sich die Bedingungen (Zinsbindung) während der Laufzeit ändern.
  • Der effektive Jahreszins wird angegeben, wenn keine Änderung der Bedingungen eintritt.
Zu unterscheiden ist die Bestimmung eines Zinssatzes von der Zinsberechnung als Entgelt für das geliehene oder ausgeliehene Geld in einer Periode. Dafür sind verschiedene finanzmathematisch belegte Methoden heranzuziehen. Eine solche Methode ist die Effektivzinsberechnung, bezeichnet auch als ICMA-Rule oder "ACT/ACT". Bei dieser Methode werden die tatsächlichen Kalendertage einbezogen, für das Jahr 365 Tage bzw. 366 Tage im Schaltjahr. Diese Variante der Zinsberechnung wird vorrangig im Kapitalmarkt und bei Anleihen im Euro-Raum verwendet.
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