Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Kredit

Kredit ist die befristete Überlassung von Geld durch einen Kreditgeber (als Gläubiger) an einen Kreditnehmer (als Schuldner), beispielsweise an ein Bauunternehmen oder einen Bauhandwerksbetrieb im Baugewerbe. Zur Überlassung wird ein Kreditvertrag abgeschlossen und darin die dafür geltenden Bedingungen vereinbart. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Kredit termingerecht zu tilgen und für die Überlassung Zinsen zu zahlen.
Kredite können nach verschiedenen Kreditarten unterschieden werden, so z. B. nach der Kreditdauer, dem Verwendungszweck, dem Kreditgeber und der Besicherung.
Im Baugewerbe werden vorrangig nachgefragt:
Kredit und Darlehen sind zwei Begriffe, die häufig dem Inhalt nach nicht unterschieden werden. Das BGB regelt in den §§ 607 - 609 das Darlehen. Diese Regelungen gelten analog auch für den Kredit. Folglich ist jeder Kredit ein Darlehen. In der Praxis und im Sprachgebrauch hat sich eingebürgert, dass beim Kredit meistens ein kürzerer und für das Darlehen in der Regel ein längerfristiger Zeithorizont für die Ausreichung maßgebend ist.
Die Gewährung eines Kredits setzt zunächst einen Kreditantrag beim Kreditgeber, beispielsweise einen Kreditantrag für Förderkredite, voraus. Daran schließen sich in der Regel Gespräche und Kreditverhandlungen an. Wichtig dafür sind gute Beziehungen von Baubetrieben zu Banken. Vor einer Kreditvergabe wird der Kreditgeber zunächst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers prüfen. Grundlage dafür bildet das Rating zum Kreditnehmer als Kern jeder Kreditentscheidung. Mithilfe des Ratings lässt sich einschätzen, inwieweit ggf. Kreditrisiken bestehen.
Eine Kreditvergabe wird anschließend in der Regel nur möglich sein, wenn:
  • dem Kreditgeber zum gewährenden Kredit keine Kreditrisiken entstehen und
  • Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer vorhanden und zu gewährleisten sind.
Sollte der Kreditwunsch des Unternehmens vom Kreditinstitut abgelehnt werden, ist ggf. eine Kreditmediation vorzusehen, d. h. durch einen Mediator die Ablehnung prüfen zu lassen.
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