Rechtsformen/ ARGE

Energiegenossenschaft

Bei Projekten aus erneuerbaren Energien oder aus der Wärmeerzeugung tritt in letzter Zeit zunehmend die Energiegenossenschaft auf und wird als Genossenschaft anderen Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG vorgezogen. In den meisten Fällen schließen sich Bürger in einer Energiegenossenschaft zusammen, die sich vorwiegend auf kommunaler Ebene etabliert. Die Genossenschaft als Rechtsform reduziert das Insolvenz- und Haftungsrisiko, da die Mitglieder nur mit ihrem Einlagebetrag haften. Jedes Mitglied erhält jedoch unabhängig von der Höhe des Einlagebetrags jeweils eine Stimme in der Generalversammlung.
Als Ziel wird eine dezentrale, konzernunabhängige und ökologische Energiegewinnung verfolgt. Der Geschäftsbetrieb kann sowohl auf die Errichtung als auch auf den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien ausgerichtet sein, wobei regionale und lokale Projekte im Vordergrund stehen.
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