Rechtsformen/ ARGE

Genossenschaft

Die Genossenschaft als eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Unternehmensform, die das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt. Merkmal ist ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb, der nicht gewinnorientiert ist. Die Mitgliedschaft wird durch Erwerb von Geschäftsanteilen erworben. Zur Gründung sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Die Genossenschaft selbst ist eine juristische Person, die mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister Rechtsfähigkeit erhält.
Die folgenden weiteren Merkmale charakterisieren eine Genossenschaft:
  • keine persönliche Haftung der Gesellschafter, sondern Haftung nur mit dem Genossenschaftsvermögen,
  • als Organe fungieren ein Vorstand, Aufsichtsrat und die Generalversammlung,
  • zur Gewerbesteuer gibt es keinen Freibetrag, sie stellt keine Betriebsausgabe dar und wird nicht bei den Gesellschaftern angerechnet,
  • die Körperschaftssteuer wird nur bei der Genossenschaft belastet,
  • ein Gewinnausschüttung kann nur bei vorliegendem Bilanzgewinn erfolgen,
  • ein eingetretener Verlust im Geschäftsjahr wird vorgetragen, die Gesellschafter müssen sich am Verlust nicht beteiligen,
  • für die Gesellschafter gelten die Einkünfte als solche aus Kapitalvermögen.
Die Genossenschaft ist als Rechtsform äußerst insolvenzsicher. Sie tritt als Rechtsform in letzter Zeit zunehmend bei Projekten aus erneuerbaren Energien oder aus der Wärmeerzeugung als „Energiegenossenschaft“ auf und wird anderen Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG vorgezogen.
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Ausgabe 2006-04
Diese Norm beschreibt Gitterroste als Stufen für Treppen, Treppenleitern und sonstige Zugänge, die vorwiegend in Betriebsanlagen des Maschinenbaus, der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie, der Automobilindustrie, des Bergbaus, der Kraftwe...
- DIN-Norm im Originaltext -

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