Jahresabschluss / HGB

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform innerhalb der Gesellschaftsformen. Rechtsgrundlage bildet das Handelsgesetzbuch (§§ 161 bis 177) für die Kommanditgesellschaft (KG) und das GmbH-Gesetz für die Komplementär-GmbH. Es handelt sich dabei um eine besondere Art der KG, bei der der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Die Vorteile der Personengesellschaft bleiben erhalten. Die Kommanditisten haften.
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