Bauberichterstattung / Statistik

Existenzgründer

Mit einer Existenzgründung ist in der Regel die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verbunden, die gewerblich oder auch freiberuflich angelegt sein kann. Dem Grunde nach wird ein Unternehmen gegründet, wenngleich in einem kleinen Rahmen und oft als ein Start-up-Unternehmen von jungen Personen. Als Ziele sind die Entwicklung eines Geschäftsmodells mit Erzielung von Umsatz und eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen. Längerfristig ist die Etablierung im Mittelstand sowie in Partnerschaften freier Berufe wie beispielsweise in der Bauwirtschaft in Architektur- und Bauplanungsbüros anzustreben.
Im Gesetz über die Kostenstrukturstatistik wurde der § 5 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (vom 28. Juli 2015 in BGBl. I Nr. 32, S. 1400) neu gefasst und zugleich unter dem Abs. 4 eine Definition für Existenzgründer geliefert mit der folgenden Aussage:
"Existenzgründer und Existenzgründerinnen sind natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen Beteiligung aus anhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung heraus aufnehmen".
Zugleich wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz bestimmt, den Meldeumfang zu verschiedenen einzelnen Statistikgesetzen als Statistikvereinfachungen für Existenzgründer künftig zu reduzieren. Das bedeutet weniger bürokratischen Aufwand zu Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz, Kostenstrukturstatistik, Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, Dienstleistungsstatistikgesetz, Handelsstatistikgesetz sowie nach dem Gesetz über die Preisstatistik. Für Existenzgründer gilt künftig eine Jahresumsatzschwelle von 800.000 € (vorher 500.000 €). Bis zu diesem Umsatz brauchen Existenzgründer im Jahr der Betriebseröffnung und in den folgenden 2 Jahren keine Meldungen nach den angeführten Statistikgesetzen abgeben.
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