Buchhaltung / Rechnungswesen

Eigenkapital

Zum Begriff

Das Eigenkapital gehört dem Eigentümer des Unternehmens. In der handelsrechtlichen Bilanz wird es auf der Passivseite ausgewiesen. Rechnerisch ergibt es sich als Differenz aus der Summe des Vermögens abzüglich aller Schulden. Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" als Ausdruck einer Überschuldung gemäß § 268 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) auszuweisen.

Bestandteile des Eigenkapitals

Die Übersicht veranschaulicht, welche Bestandteile zum Eigenkapital zu rechnen sind.
Beispiel: Bestandteile des Eigenkapitals
Wichtigster Bestandteil ist das gezeichnete Kapital. Bei der Gründung des Unternehmens entspricht es dem Stammkapital bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. dem Grundkapital bei einer Aktiengesellschaft (AG).
Die Kapitalrücklage umfasst z. B. Nachschüsse der Gesellschafter und Bezugsanteile über dem Nennbetrag von Aktien bei einer AG.
Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er findet sich nur dann in der Bilanz nach HBG, wenn diese – was im Allgemeinen üblich ist – vor erfolgter Gewinnverwendung bzw. vor den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen erstellt wird. In der Regel werden diese Posten nur bei Kapitalgesellschaften ausgewiesen, da Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Jahresergebnis unmittelbar auf die Kapitalkonten der Unternehmer bzw. Gesellschafter umbuchen.
Grundsätzlich sind Rücklagen nur aus dem Gewinn zu bilden. In Fällen, die der Gesetzgeber bestimmt, können Zuführungen zu Rücklagen auch ertragsteuerlich abgezogen und zugleich als Passivposten in die Handelsbilanz übernommen werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklagenanteil vor den Rückstellungen auszuweisen.
Ein solcher Posten kann sich aus einem Investitionsabzugsbetrag (bis 2007 als Ansparabschreibung) für die künftige Anschaffung von neuen, beweglichen Wirtschaftsgütern, z. B. Baumaschinen und Geräten sowie Lkw zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie von Existenzgründern ableiten.

Umfang des Eigenkapitals im Baugewerbe

Über den Umfang des Eigenkapitals in einem Bauunternehmen lässt sich eine Aussage mit der Eigenkapitalquote treffen. Sie drückt als Strukturkennzahl das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital (als Bilanzsumme der Passivseite der Bilanz) und – mit 100 % multipliziert – in Prozent aus.
Aussagen zur Eigenkapitalquote für das Baugewerbe werden auf Grundlage der Umsatzsteuerstatistik und von Jahresabschlüssen der Bauunternehmen aus vergangenen Jahren von verschiedenen Institutionen zusammengestellt. Verwiesen sei hierzu besonders auf die Studie / Online-Publikation Nr. 08/2020 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum „Eigenkapital im Baugewerbe“.

Weitere Kennzahlen in Verbindung mit Eigenkapital

Eingebunden wird das Eigenkapital noch in weitere Kennzahlen, beispielsweise in Verbindung mit der Jahresabschlussanalyse auf Grundlage von Bilanzwerten:
  • zur Eigenkapitalrentabilität als eine der wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens,
  • zum Eigenkapitalumschlag als Verhältnis von Jahres-Gesamtleistung und Eigenkapital,
  • zu den Deckungsgraden A, B und C, z. B. zum Deckungsgrad A als Verhältnis des Eigenkapitals zum Wert des Anlagevermögens,
  • zum Kapitaleinsatz je Arbeitskraft als Verhältnis von Eigenkapital zur Anzahl der Arbeitskräfte im Unternehmen.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Eigenkapital"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18205 (2016-11)
Die Checkliste in Tabelle A.5 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 5 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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