Baubetrieb/Bauunternehmen

Gerätebedarfsschein

Ein Gerätebedarfsschein wird in der Regel nur innerbetrieblich im Bauunternehmen herangezogen. Er dient der Disposition der Baumaschinen und Geräte. In mittelgroßen und großen Bauunternehmen werden die Baumaschinen und Geräte in einer Hilfskostenstelle (maschinentechnische Abteilung, Betriebsmechanik u. a.) verwaltet und innerbetrieblich von dieser Abteilung an die Baustellen bzw. anderen Kostenstellen als Empfänger bzw. Einsatzorte bereitgestellt, und zwar nach Anforderung beispielsweise durch die Bauleiter. Wird eine Baumaschine dann auf der Baustelle nicht mehr benötigt, erfolgt durch den Bauleiter die "Freimeldung" gegenüber der Abteilung Baumaschinen.
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