Haustrennwände in Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern unterliegen bezüglich der Schalldämmung besonderen Anforderungen. Diese werden in der DIN 4109-1 geregelt.
Um diese Anforderungen zu erreichen, werden Haustrennwände aus zwei biegesteifen Schalen ausgeführt, da so eine, um mehr als 12 dB, höhere Schalldämmung erreicht werden kann, als bei einschaligen Wänden. Die zwei unabhängig voneinander schwingenden Wände gewährleisten neben der Schalldämmung zudem eine akustische Trennung. Die Schalldämmwirkung die letztlich erreicht wird, ist u. a. abhängig von der flächenbezogenen Masse der beiden Schalen, dem Schalenabstand, dem verwendeten Dämmmaterial aber auch von der Gestaltung von Anschlüssen im Dach-, Fundament und Außenwandbereich. Auch die seitliche Schallübertragung von Außen- und Innenwänden auf die Wandschalen der Haustrennwand spielt eine Rolle.
Die Ausführung von Haustrennwänden kann z. B. in Ortbeton oder Mauerwerk erfolgen. Bei der Ausführung in Ortbeton sind die beiden schweren biegesteifen Schalen mit durchgängiger Trennfuge zu betonieren. Ist die erste Schale fertig, wird mit mineralischen Faserdämmplatten, die auf die Wand mittels vollflächig aufgetragenem Baukleber dicht gestoßen aufgeklebt werden, gedämmt. Nun wird die zweite Wand (Schale) betoniert. Die Innenseiten der Haustrennwände können danach verputzt werden. Werden die Haustrennwände aus zweischaligem Mauerwerk errichtet, wird die Trennfuge mit fugenversetzt verlegten, dicht gestoßenen Trittschalldämmplatten gedämmt. Genaue Anforderungen an die Ausführung mit verschiedenen Mauersteinen sind in der Normierung geregelt. Die Dicke der Trennfuge zwischen den beiden Wandschalen hängt von der flächenbezogenen Masse der Einzelschalen ab. Es gilt die Fuge muss umso dicker sein, je leichter die Wandschalen sind bzw. kann sie bei sehr schweren Wandschalen geringer ausfallen.
Allen Konstruktionen gemeinsam ist, dass die Trennfuge durchgängig sein muss, vom Fundament bis zum Dach, um die beiden Schalen zu entkoppeln und so Schallübertragungen zu unterbinden.