Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Immobilarvollstreckung

Die Immobilarvollstreckung ist eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen auf Grundlage §§ 866 bis 869 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Als Gegenstände für die Immobilarvollstreckung gelten
  • Grundstücke bzw. Teile von Grundstücken und Rechten,
  • Wohnungs- und Teileigentum,
  • Erbbaurechte als grundstücksgleiche Rechte,
  • grundstücksgleiche Nutzungsrechte (Gebäudeeigentum).
Zu unterscheiden sind folgende Arten:
  • Zwangsversteigerung zum Zweck der Befriedigung eines Gläubigers aus der Verwertung eines Grundstücks,
  • Zwangsverwaltung zum Zweck der Befriedigung eines Gläubigers aus der Nutzung eines Grundstücks,
  • Zwangshypothek zum Zweck des Sicherungsrechtes am Grundstück für den Gläubiger.
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