Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Investitionszulage

Investitionszulagen sind Fördersätze für bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude, die mindestens 3 Jahre nach Anschaffung zum Anlagevermögen des Unternehmens gehören müssen, in den Neuen Bundesländern und Berlin als Fördergebiet auf gesetzlicher Grundlage. Das Investitionszulagengesetz 2010, offiziell “Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007“ ist seit 11.12.2008 in Kraft. Gegenüber der vorherigen Regelung gab es einige Änderungen, z. B.
  • Wegfall der erhöhten Investitionszulage in grenznahen Regionen,
  • ratierliche Reduzierung der Höhe der Investitionszulage,
  • neue Abgrenzung der Wirtschaftszweige gemäß WZ 2008 (bisher WZ 2003) und Aufnahme von Recyclingbetrieben.
Die Investitionszulage
  • kann ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlungen der Europäischen Kommission gewährt werden,
  • gilt als staatlicher Zuschuss nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
  • mindert nicht die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. auch nicht die Erhaltungsmaßnahmen.
Der Antrag ist bei dem für das Unternehmen zuständigen Finanzamt zu stellen.
Präzisiert wurde der Begriff des Investitionsvorhabens, speziell eines Erstinvestitionsvorhabens. Nur noch solche Investitionen sind förderfähig, die ein Investitionsvorhaben zur
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte,
  • grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder
  • Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist oder wäre,
sind.
Ausgangspunkt ist das neue Beihilferecht, das europaweit ab 1. Januar 2007 gilt.
Begünstigte Betriebe sind
  • Betriebe des verarbeitenden Gewerbes,
  • Betriebe von produktionsnahen Dienstleistungen wie u. a. Bautischlerei und Bauschlosserei, Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung.
Eine komplementäre Förderung von Investitionsvorhaben durch Investitionszulage und Investitionszuschuss (GA-Förderung) ist weiterhin möglich. Die Förderhöhe bzw. die prozentuale Investitionszulage richtet sich nach dem Jahr des Beginns des Investitionsvorhabens in den Jahren 2010 bis 2013. Eine Aufschiebung zu höheren Zulagensätzen ist folglich bis Ende 2013 möglich.
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