Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Leasing von Baugeräten

Leasing ist die miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Hersteller oder durch besondere Leasing-Gesellschaften gegen Zahlung von Leasing-Raten. Letztere sind in der Regel so bemessen, dass der Leasing-Geber während der Mietzeit sein eingesetztes Kapital einschließlich Verzinsung zurückgewinnt. Die Leasing-Raten sind während der Leasingzeit üblicherweise festgeschrieben.
Baumaschinen, wie Radlader können gekauft, gemietet oder geleast werden.
Baumaschinen, wie Radlader können gekauft, gemietet oder geleast werden. Bild: © f:data GmbH
Für Baugeräte wird vorrangig eine Teilamortisierung vertraglich angesetzt. Danach ergibt sich für den Leasing-Geber während der Grundmietzeit keine vollständige Rückgewinnung der eingesetzten Mittel. Es muss dann eine Vereinbarung über mögliche Verwertungen des Leasing-Gerätes nach Ablauf der Grundmietzeit getroffen werden. In dieser Art ist das Leasing eine Sonderform der Fremdfinanzierung.
Die Form des Leasings spielt eine wichtige Rolle. Für ein Bauunternehmen sind interessant:
  • das Equipment-Leasing als Vermietung einzelner Baumaschinen und Geräte sowie
  • das Finanzierungs-Leasing ohne Kündigungsmöglichkeit während der Grundmietzeit und Übernahme der Wartung und Reparaturen des Gerätes sowie des Risikos des zufälligen Untergangs durch den Leasing-Nehmer innerhalb der Grundmietzeit.
Leasing kommt durch Vertrag zustande. Die Vertragsform ist nicht ausdrücklich rechtlich geregelt. Dabei gibt es verschiedene Partner, die vertraglich gebunden sind.
Leasing sollte vor allem anderen Bereitstellungsformen von Geräten dann vorgezogen werden, wenn der technische Fortschritt und folglich auch der moralische Verschleiß groß sind. Das betrifft meistens Geräte mit einer kurzen Nutzungsdauer wie für kleine und mittelgroße Baugeräte, Pkw, Kopier- und Computertechnik.
Eine Entscheidung zum Leasing sollte immer in Verbindung sowie im Ergebnis eines wirtschaftlichen Vergleichs mit dem Mietkauf von Geräten und dem Kauf als eigen- oder kreditfinanzierte Investition getroffen werden. Für das Leasing sprechen folgende Vorteile:
  • eine Leasing-Finanzierung ist mit der Verfügbarkeit des Gerätes sehr schnell und meistens unkompliziert möglich,
  • bei fehlenden Sicherheiten für einen Kredit genügt dem Leasing-Geber in der Regel die rechtliche Verfügbarkeit durch Aussonderung im Insolvenzfall,
  • die Leasing-Geber übernehmen gegen Aufpreis oft wirtschaftlicher und fachkompetenter Dienstleistungen wie Instandhaltung der Baugeräte, Abschluss von Versicherungen u.a.
Als Merkmale sind zum Leasing vor allem hervorzuheben:
MerkmaleLeasing
1.Eigenkapitaleinsatz- kein oder nur geringer Eigenkapitaleinsatz
2.Bonitätsprüfung- nach kreditüblichen Kriterien
- bei größeren Leasing-Objekten Vorlage der Bilanz erforderlich
3.Sicherheiten- Leasing-Objekt
- Mithaftung Gesellschafter/Inhaber
4.Kosten- Leasing-Raten als Aufwand
- konstante Raten während Vertragsdauer
5.Bilanzierung- bilanzneutral, keine Auswirkung auf die Bilanzsumme
6.Eigentum- Leasing-Geber bleibt Eigentümer
7.Steuerwirkung- Minderung Gewerbeertragsteuer, da Leasing-Rate als Aufwand gilt
- Minderung Körperschaftsteuer, da Leasing-Rate Gewinn mindert
- Leasing-Raten sind MWSt-pflichtig, aber auch Vorsteuerabzug möglich
- Investitionszulage wird an Leasing-Nehmer weitergereicht
Für das Leasing sollten wie bei Miete mehrere Angebote von Leasing-Gesellschaften eingeholt, geprüft und verglichen werden. Sehr wichtig für eine Entscheidung ist auch die Beurteilung der Leasing-Gesellschaft, inwieweit sie z.B.
  • bessere Konditionen als die Konkurrenzgesellschaft bietet,
  • bereit ist, auf individuelle Wünsche einzugehen,
  • langjährige Erfahrungen und umfangreiche Fachkenntnisse zu den Geräten nachweisen kann,
  • eine Geschäftsstelle in unmittelbarer Nähe hat und persönliche Betreuung im Außendienst bietet,
  • eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung gewährt.
Ob und wann dem Leasing ggf. der Kauf des Baugerätes als Investition vorzuziehen ist, sollte nach wirtschaftlichen Aspekten näher betrachtet werden.
Als Kriterium für einen wirtschaftlichen Vergleich zwischen Leasing und Kauf kann die Monatsrate als finanzielle Belastung bzw. Barwert der Aufwendungen gelten. Aufwandselemente sind und können als Summe gegenübergestellt werden:
bei Leasingbei Kauf
Leasing-RateAbschreibungen
+Zinsen für Fremdkapital
./.Steuerminderungen (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer)./.Steuerminderungen (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer)
=Vergleichs-Monatsrate=Vergleichs-Monatsaufwendungen

Übersicht Vertragliche Verknüpfungen beim Leasing

Vertragliche Verknüpfungen beim Leasing
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