Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Katasteramt

Durch das Katasteramt als Behörde wird das Kataster als amtliches Verzeichnis für die Erfassung und den Nachweis aller Grundstücke verwaltet. Speziell werden
  • das Liegenschaftsbuch,
  • das Gebäudebuch und
  • die Flurkarten
als Bestandsverzeichnis geführt. Aussagen werden getroffen über Wirtschaftsart der Grundstücke, Lage mit Name der Gemarkung, Nummer des Flurblattes und des Flurstücks, Nutzungsart, Größe u. a.
Die Verzeichnisse können beim Katasteramt gebührenpflichtig eingesehen oder abgefordert werden. Einsichtnahme in die Katasterunterlagen ist demjenigen möglich, der ein berechtigtes Interesse vorbringen kann.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Katasteramt"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 15221-6 (2011-12)
6.1 Zusätzliche TerminologieAlle nachstehend definierten Flächen werden direkt in einer horizontalen Ebene oder durch vertikale Projektion auf eine horizontale Ebene gemessen.6.1.1 Grundstücksfläche Fläche, die durch ihre Grenzen markiert ist und auf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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