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Leitpfosten

Leitpfosten werden zur Abgrenzung der Fahrbahn und zur besseren Verdeutlichung des Fahrbahnverlaufs eingesetzt. Sie dienen damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Ihr Einsatz ist in der StVO geregelt.
Es gibt Leitpfosten mit abscherbarem Bodenteil, Leitpfosten zum Eingraben, welche mit Kunststoffsockel oder Stehaufautomatik und sie können auf Schutzplanken oder Stahlpfosten aufgesetzt werden. Ihr Kern kann aus Kunststoff oder Holz sein. Sie sind weiß, mit einem breiten schwarzen Streifen, auf dem die Reflektoren angebracht sind und stehen 50 Zentimeter neben der äußersten befestigten Kante der Straße und in der Regel in einem Längsabstand in der Geraden und der Ebene von 50 Metern.
Die Leitpfosten in Deutschland sind beidseitig mit verschiedenen Reflektoren versehen. Die rechte Fahrbahnseite wird mit rechteckigen, weißen Reflektoren markiert und die linke Fahrbahnseite mit zwei runden, gelben, übereinander angebrachten Reflektoren.
Leitpfosten an einer Auffahrt: 50 Zentimeter neben der äußersten befestigten Kante der Straße.
Leitpfosten an einer Auffahrt: 50 Zentimeter neben der äußersten befestigten Kante der Straße. Bild: © f:data GmbH
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Kunststoff-Leitpfosten nach HLB 1957 mit zugelassenen, planeben versenkten Reflektoren und abscherbarem Bodenteil aus verzinktem Stahl aufstellen, Länge 1,05 m, selbsttragend, Wanddicke ca. 2 mm, mit weißen Reflektoren....
Abrechnungseinheit: St
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