Maßabweichungen führen immer wieder zu Streitpunkten bei der Bauausführung. Insbesondere hinsichtlich der Frage der zulässigen Toleranzen, also wie weit von festgelegten Maßen abgewichen werden darf.
Für Toleranzen im Bauwesen gilt als maßgebliche Norm DIN 18202, Toleranzen im Hochbau – Bauwerke. Diese Norm legt Grundlagen fest für Toleranzen – als im Rahmen üblicher Sorgfalt erreichbare Genauigkeit – und für deren Prüfung. Die festgelegten Toleranzen gelten für Bauteile und Bauwerke unabhängig vom verwendeten Baustoff sowie grundsätzlich, soweit nicht andere Genauigkeiten vertraglich vereinbart sind.
Die Norm definiert unter anderem diese Begrifflichkeiten:
Maßtoleranz | Differenz zwischen Höchstmaß und Mindestmaß |
Höchstmaß | Größtes zulässiges Maß |
Mindestmaß | Kleinstes zulässiges Maß |
Maßabweichung | Differenz zwischen Istmaß und Nennmaß |
Istmaß | Durch Messen festgestelltes Maß |
Nennmaß | Maß, das zur Kennzeichnung von Größe, Gestalt und Lage angegeben und in Zeichnungen eingetragen wird |
Zu beachten ist, dass die Toleranzwerte nach DIN 18202 nicht für zeit- und lastabhängige Verformungen gelten. Wie etwa Quellen und Schwinden des verwendeten Baustoffs im Lauf der Zeit oder Einflüsse durch Temperaturänderungen, Schnee-, Wind- oder Verkehrslasten. Ebenso fallen Höhenversätze zwischen benachbarten Bauteilen nicht in den Anwendungsbereich.
Weitergehende Anforderungen bezüglich des optischen Erscheinungsbildes, denen in den Augen des Bauherrn meist besonderes Gewicht zukommt, sind im Einzelfall festzulegen. Die ATV der VOB/C verschiedener Gewerke beziehen sich hinsichtlich optisch zulässiger Unebenheiten auf die Grenzwerte der DIN 18202. Erforderliche Leistungen für erhöhte oder sonstige Anforderungen müssen gegebenenfalls als Besondere Leistung berücksichtigt werden. Regelungen zu spezifischen Aspekten von Maßtoleranzen für Baustoffe oder Bauteile finden sich in weiteren Normen. So, um einige ganz unterschiedliche Beispiele zu nennen, Toleranzen für vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton in DIN 18203-1, Grenzabweichungen für Massivholzplatten in DIN EN 13353 – Massivholzplatten (SWP), Grenzwerte für den Luftspalt zwischen Türblatt und Zarge in DIN 18101 – Türen und Toleranzen der Lagen der Stufenvorderkanten in DIN 18065 – Gebäudetreppen.