Normen

Besondere Leistungen nach VOB/C

Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen sind. Sie gehören dann zur vertraglichen Leistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind.

Was sind Besondere Leistungen?

Besondere Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung einer Baumaßnahme, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt werden. Sie sind dann Bestandteil der Hauptleistung. Inhaltlich grenzen sich die Besonderen Leistungen von den Nebenleistungen ab. Der Begriffsbestimmung liegt die Aussage in Abschnitt 4.2 der ATV DIN 18299 – Allgemeine Regeln für Bauarbeiten (Ausgabe September 2023) – in der VOB Teil C zugrunde.

Was zählt zu Besonderen Leistungen?

In der DIN 18299 im Abschnitt 4.2 sind die Besonderen Leistungen aufgezählt, beispielsweise:
4.2.2Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer
4.2.3Erfüllen von Aufgaben des Bauherrn hinsichtlich der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
4.2.7Versicherung der Leistung bis zur Abnahme zugunsten des Auftraggebers oder Versicherung eines außergewöhnlichen Haftungswagnisses
4.2.8Besondere Prüfung von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber liefert
4.2.9Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle
4.2.14Beseitigen von Hindernissen
4.2.16Leistungen für besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke
4.2.17Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen u. a.
Für einzelne Gewerke und Bauarbeiten wie z. B. Mauerarbeiten regeln die ATV DIN der VOB/C , welche Tätigkeiten zu Besonderen Leistungen gehören.
Für einzelne Gewerke und Bauarbeiten wie z. B. Mauerarbeiten regeln die ATV DIN der VOB/C , welche Tätigkeiten zu Besonderen Leistungen gehören. Bild: © f:data GmbH

Besondere Leistungen in speziellen Gewerken

Für die einzelnen Gewerke und Bauarbeiten wie Mauerarbeiten, Betonarbeiten usw. regeln analog die betreffenden ATV DIN 18300 bis 18459 der VOB/C ebenfalls jeweils im Abschnitt 4.2, welche Tätigkeiten und Leistungen zu den Besonderen Leistungen gehören und auszuschreiben sind, wenn sie anfallen.
Die Regelungen in den ATV DIN der Gewerke ergänzen die o. a. allgemeinen Positionen nach DIN 18299. Sie sind wesentlich spezifischer und folglich teils auch von der Anzahl zu beachtender Positionen umfangreicher. Informationen zu den jeweiligen ATV DIN der VOB/C mit ergänzenden Erläuterungen zu einzelnen Positionen finden Sie hier.
Zu beachten ist, dass in verschiedenen ATV DIN der Roh- und Ausbaugewerke auch Regelungen zum „Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste und teils Traggerüste“ vorliegen. Leistungen dafür gelten als Nebenleistungen, sofern sie für die eigene Leistung notwendig sind. Demgegenüber liegen Besondere Leistungen vor, wenn vorbestimmte Grenzwerte überschritten werden. Beispielsweise ist dies bei Mauer- und Betonarbeiten für Gerüste (z. B. Traggerüste) der Fall, wenn sie erforderlich sind für:
  • Bauteile mit lichter Spannweite von gleich / größer 6,00 m oder
  • Bauteile, deren Unterseite gleich / größer 3,50 m über der Aufstellfläche des Traggerüstes liegt.
Diese Regelungen zu Gerüsten gelten unabhängig von Aussagen in der eigenständigen aktualisierten ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten (Ausgabe September 2023). Verwiesen sei hierzu auch auf Erläuterungen unter Gerüste als Besondere Leistung in ATV.

Abgrenzung zu Nebenleistungen

Im Gegensatz zu Besonderen Leistungen gehören Nebenleistungen nach VOB/C ohne Erwähnung im Bauvertrag zur vertraglichen Leistung. Sie müssen zu einer Baumaßnahme in einem Leistungsverzeichnis (LV) nicht ausgeschrieben bzw. angeführt werden. Demgegenüber sind Besondere Leistungen auszuschreiben.
Möglich wäre es aber, dass vom Auftraggeber eine als Besondere Leistung anzusehende Tätigkeit im Rahmen einer Teilleistung, beispielsweise als Bestandteil in einer Mischposition ausgeschrieben wird. Andererseits kann auch eine eigentlich aufzufassende Nebenleistung als Normalposition in einem LV ausgeschrieben werden. In der Baupraxis wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend Leistungen für die Baustelleneinrichtung (BE) als Teilleistungen ausgeschrieben und folglich wie Besondere Leistungen angesehen, obgleich BE in Tz. 4.1 der ATV DIN 18299 als Nebenleistung angeführt wird.

Werden Besondere Leistungen kalkuliert und vergütet?

Im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Positionen sind zu kalkulieren und dafür Einheitspreise (EP) auszuweisen. Die Kalkulation entspräche dann dem Kalkulationsverfahren, wie für jede andere Normalposition.
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Die Ausschreibung der Besonderen Leistungen kann mit standardisierten oder freien Texten erfolgen. Für die standardisierte Beschreibung der Leistungen sind Standardleistungsbücher heranzuziehen, zum Beispiel STLB-Bau – Dynamische Baudaten oder das Baupreislexikon mit vorkalkulierten Preisaussagen.
Werden die ausgeschriebenen Leistungen auch ausgeführt, besteht für das Bauunternehmen als Auftragnehmer ein Anspruch auf Vergütung.
Lässt sich aus der Ausschreibung jedoch objektiv erkennen, dass vom Bieter auch Besondere Leistungen in einer Leistungsposition mit einzukalkulieren sind, dann kann keine zusätzliche Vergütung erfolgen, auch wenn es sich um eine Besondere Leistung handelt.
Das OLG Braunschweig hat in einem Beschluss vom 11. September 2014 (Az.: 8 U 154/13) zu einem Fall als nicht gesondert zu vergütende Leistung entschieden. Mit Verweis auf die StVO wurde vermerkt, dass die Kosten für die Verkehrssicherung in der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren sind.
Zu empfehlen ist, das LV zur Ausschreibung vor dem Angebot zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang ggf. eigentlich Besondere Leistungen in Mischpositionen mit zu kalkulieren sind. Liegen Zweifel vor, sollte beim Bauherrn als Auftraggeber bzw. der Vergabestelle nachgefragt werden.

Nebenleistungen versus Besondere Leistungen

Die Unterschiede von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen werden hier an Beispielen aus ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen“ gezeigt:
NebenleistungenBesondere Leistungen
Nebenleistungen müssen im Leistungsverzeichnis nicht angeführt werden. Sie gehören auch ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Dazu gehören z. B.:Besondere Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Dazu gehören z. B.:
  • Einrichten und Räumen der Baustelle
  • Erfüllen von Aufgaben der Planung oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung
  • Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
  • Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer
  • Vorhalten der Baustelleneinrichtung
  • Besondere Prüfung von Stoffen, die der Auftraggeber liefert
  • Befördern aller Stoffe und Bauteile
  • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser
  • Besondere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasser
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Nebenleistung oder Besondere Leistung?

Neue VOB/C 2023
NebenleistungenBesondere Leistungen
  • Einrichten und Räumen der Baustelle
  • Vorhalten der Baustelleneinrichtung
  • Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Liefern der Betriebsstoffe
  • Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
  • Befördern aller Stoffe und Bauteile
  • Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser
  • Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer
  • Erfüllen von Aufgaben der Planung oder der Koordinierung gemäß Baustellenverordnung
  • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Besondere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasser
  • Besondere Prüfung von Stoffen, die der Auftraggeber liefert

Nebenleistungen und Besondere Leistungen nach ATV DIN 18299
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Die ATV der VOB/C regeln für jedes Gewerk die Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Unabdingbar für Ihre Abrechnung: Welche Leistungen müssen Sie auch ohne Erwähnung im Vertrag erbringen? Welche Besonderen Leistungen können Sie zusätzlich abrechnen? Mit bauormenlexikon.de haben Sie alle Nebenleistungen und Besonderen Leistungen im Griff. Genau für Ihr Gewerk.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Besondere Leistungen nach VOB/C"

Ausgabe 2023-09
Diese Norm gilt für Ausbau, Entwicklung und Abschluss von Bohrungen zu Brunnen für die Wassergewinnung und Wassereinleitung, geothermische Nutzung, Wasserhaltung, Entspannung und Entlastung von Grundwasser, Entwässerung sowie für Entgasung und Altlas...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 20 kV bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Die ATV DIN 18302 „Spezialtiefbaua...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verkehrswegebauarbeiten, für die Ausführung von Oberbauschichten ohne Bindemittel bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abre...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“ gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur Entwäss...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Lei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Düsenstrahlarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Dichten oder Verfestigen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Einpressarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Injektionsarbeiten zum Dichten,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei Kampfmittelräumungsarbeiten gelten.Diese Norm gilt für das Sondieren und Bergen von gewahrsam...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Spritzbetonarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen und Verarbeit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18327 (2023-09)
4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.7, 3.1.8, 3.1.11, 3.2.2.2, 3.2.2.3 und 3.2.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Entnahme von Wasserproben, Gasproben, Feststellen d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.4, 3.1.5 und Abschnitt 3.2.1.4 aufgeführten Besonderen Leistungen. Anmerkung zu 4.2.14.2.2 Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverdic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18349 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Leistungen nach den Abschnitten Abschnitt 3.1.4, Abschnitt 3.2.1, Abschnitt 3.4.2.1 und Abschnitt 3.4.2.2.4.2.2 Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einri...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in Abschnitt 3.1.3, Abschnitt 3.1.6, Abschnitt 3.1.8, Abschnitt 3.1.9, Abschnitt 3.2.6, Abschnitt 3.2.8 und Abschnitt 3.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 L...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, 3.5.1 und 3.5.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Feststel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
Anmerkung zu 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. An...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18302 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3 und 3.6.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Besondere Vorkehrungen bei ungeeigneten Temperaturbedingungen, z. B. Lufttemperaturen un...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18355 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18360 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.4...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18340 (2023-09)
Anmerkung zu 4.2Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Leistungen nach Abschnitt 3.3.1, Abschnitt 3.4.1 und Abschnitt 3.5.1.4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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