Mit diesem Brief lehnt ein Auftragnehmer die Beseitigung eines angezeigten Mangels ab, da der Mängelanspruch bereits verjährt ist. Der Brief berücksichtigt zur Auswahl sowohl die entsprechenden Fristen nach BGB und VOB. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass weder Unterbrechungen, Hemmungen oder ein Neubeginn der Mängelansprüchefrist vorgelegen haben. Er erklärt, dass er die Kosten für eine Selbstvornahme durch den Auftraggeber oder eine Ersatzvornahme durch ein anderes Bauunternehmen nicht übernehmen wird.