Der Auftraggeber lehnt mit diesem Schreiben das Verlangen des Auftragnehmers nach einer Erhöhung der Einheitspreise zu den aufgezählten Positionen des Leistungsverzeichnisses wegen Überschreitung der Mengenansätze von mehr als 10 % ab. Dies hatte der Auftragnehmer mit Bezug auf § 2 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B in einem vorangegangenen Brief gefordert.
Als Grund für die Ablehnung nennt der Auftraggeber, dass er nach Prüfung festgestellt hat, dass er bei im Brief aufgezählten Positionen mit Mindermengen bereits Preisanpassung als Erhöhung der Einheitspreise akzeptiert hat. Er fordert den Auftragnehmer daher auf eine Saldierung der Auswirkungen aus den Mehr- und Mindermengen der betreffenden Leistungspositionen vorzunehmen, dies in einer Ausgleichsberechnung deutlich zu machen und das Ergebnis vorzulegen.
Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer Beratung zur Berechnung an. Er erklärt, dass er sich mit dem Auftragnehmer abstimmen wird, sollten sich aus der Ausgleichberechnung weitere Forderungen an ihn ergeben.