Im Musterbrief teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach § 16 Abs. 3, Nr. 3 VOB/B mit, dass er keine weiteren Zahlungen mehr leisten wird. Zudem weist er den Auftragnehmer darauf hin, dass dieser gegen diese schlusszahlungsgleiche Erklärung einen Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen erklären kann und der Auftraggeber schreibt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorbehaltserklärung andernfalls sämtliche Nachforderungen ausgeschlossen sind. Der Vorbehalt, so erklärt der Auftraggeber weiter, wird darüber hinaus hinfällig, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen, beginnend am Tag nach Ablauf der vorher genannten 28 Tage, eine prüfbare Rechnung an ihn über die vorbehaltene Forderung eingereicht wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, wäre der Vorbehalt eingehend zu begründen. Und der Aufraggeber weist darauf hin, dass auch früher gestellte, nach Meinung des Auftragnehmers aber noch unerledigte Forderungen ausgeschlossen würden, wenn sie der Auftragnehmer nicht noch einmal vorbehält.