Dieses Schreiben richtet der Auftraggeber an den Auftragnehmer. Er erklärt darin zum Anspruch auf die restliche Vergütung aus der Schlussrechnung des Auftragnehmers Einrede der Verjährung. Er schreibt, wann ihm die betreffende Schlussrechnung zugegangen ist und stellt fest, bis zu welchem Termin der Vergütungsanspruch fällig gewesen wäre. Da diese Frist verstrichen ist und auch keine Hemmung der Verjährung vorliegt, schlussfolgert der Auftraggeber, dass der Vergütungsanspruch mit Bezug auf § 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs.1 BGB verjährt ist.