Mit diesem Brief antwortet der Auftraggeber auf ein Schreiben des Auftragnehmers, in dem dieser nach § 4 Abs.3 VOB/B Bedenken mitgeteilt hat. Der Auftraggeber kündigt an, diese Bedenken zu überprüfen und bis zu einem festgelegten Termin über die Prüfung zu informieren. Zudem weist der Auftraggeber darauf hin, dass die termingemäße Fertigstellung der Bauleistung vom Auftragnehmer zu sichern ist. Der Auftraggeber stellt auch klar, dass, sollte die Prüfung der Bedenken zu dem Ergebnis gelangen, dass diese unbegründet waren, die entstandenen Kosten aus einer Bauverzögerung zulasten des Auftragnehmers gehen werden.