Dieser Brief dient dem Auftraggeber, um den Auftragnehmer auf die fristgemäße Beistellung der Sicherheitsleistung nach § 17 Abs. 7 VOB/B aufmerksam. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kündigt der Auftraggeber an, die vereinbarte Sicherheitsleistung von der ersten Abschlagsrechnung einzubehalten.