Der Auftraggeber lehnt mit diesem Brief eine Teilschlussrechnung des Auftragnehmers zu einem vertraglich abrechenbaren Bauabschnitt ab, da diese nicht die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 1 VOB/B erfüllt. Somit ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Teilschlussrechnung ordentlich zu prüfen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass aus diesem Grund die geforderte Vergütung nicht fällig wird und fordert den Auftragnehmer auf, die vorgelegte Rechnung zu überarbeiten und prüfbar zu gestalten. Er nennt einen Termin, bis zu dem er die überarbeitete Rechnung spätestens erwartet.